Auktionsbedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahiung in
K r o n e n w ä h r u n g.
Vom Erstehet* wird zum Zuschiage ein Aufgeid von 5 Prozent eingehoben.
Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen, über
500 Kronen um 20 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen.
Das Tagesprogramm wird genau eingehalten. Die Reihenfolge der Katalogs-
nummern wird vor der Auktion bekanntgegeben werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können
nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum
Verkaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes.
Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Er-
stehers.
Auskünfte erteilt die Zentraldirektion. Kaufaufträge übernehmen vor der
Auktion die Zentraldirektion und die vom Amte bestellten beeideten Sensale:
M. Decsey, H. Melhorn und Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des
beabsichtigten Meistbotes beifügen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahiung in
K r o n e n w ä h r u n g.
Vom Erstehet* wird zum Zuschiage ein Aufgeid von 5 Prozent eingehoben.
Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen, über
500 Kronen um 20 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen.
Das Tagesprogramm wird genau eingehalten. Die Reihenfolge der Katalogs-
nummern wird vor der Auktion bekanntgegeben werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können
nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum
Verkaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes.
Die Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Er-
stehers.
Auskünfte erteilt die Zentraldirektion. Kaufaufträge übernehmen vor der
Auktion die Zentraldirektion und die vom Amte bestellten beeideten Sensale:
M. Decsey, H. Melhorn und Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des
beabsichtigten Meistbotes beifügen.