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Dorotheum <Wien> [Hrsg.]
Juwelen- und Silber-Spezial-Auktion aus hochadeligem und anderem Privatbesitz: Großer Prunk-Silberschatz; Versteigerung: Montag, den 17., Dienstag, den 18., Mittwoch, den 19. und Donnerstag, den 20. Dezember 1923 — Wien, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.35203#0005
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VBRKAUFSBBD1NGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in Kronen-
währung. Gesteigert wird mindestens: über 5000 K um 500 K, über
10 000 K um 1000 K. über 50.000 K um 5000 K. über 100.000 K um
10.000 K usw., vom Ersteher wird zum Meistbote ein Aufgeld von
20% eingehoben.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschläge auf den Käufer über.
Das Amt behält sich vor, Posten zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalteh; an dem
Tagesprogramm wird jedoch festgehalten.
Nach Bedarf können auch nichtkatalogisierte, jedoch schau-
gestellte Gegenstände der Auktion angeschlossen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem
sie sich im Augenblicke befinden. Die im Kataloge enthaltenen An-
gaben und Beschreibungen der zum Verkauf ausgestellten Gegen-
stände werden nicht gewährleistet. Erhebliche, leicht ersichtliche Be-
schädigungen sind, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wur-
den, angegeben. Die Nichtangabe bürgt aber keineswegs für das
Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
Da durch die Ausstellung jedermann Gelegenheit geboten ist,
sich von der Beschaffenheit und dem Zustande der einzelnen Gegen-
stände genau zu überzeugen, können Beschwerden nach dem erfolg-
ten Zuschläge nicht berücksichtigt werden.
Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da
jeder Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Auskünfte während der Schaustellung erteilt bereitwilligst der
diensthabende Beamte.
Die erstandenen Gegenstände sind möglichst am Tage nach der
Versteigerung abzuholen und lagern bis dahin ohne Garantie ledig-
lich auf Gefahr des Erstehers. Nach Ablauf von drei Tagen erfolgt
Einlagerung gegen nicht unbedeutende Lagergebühren auf Gefahr
des Käufers.
Eventueller Abtransport erstandener Gegenstände hat ausschließ-
lich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; das Amt über-
nimmt keine Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen.
Auskünfte erteilen und Kaufaufträge nehmen entgegen die
General-Direktion (Telephon Serie 73-5-15) und die vom Amte be-
stellten beeideten Sensale Franz Spanrafft, Franz Hanak, Friedrich
Bitterlich, Ernst Bäumel, Fritz Huber, Martin Chini und Carl Binder.
Dem Amte nicht bekannte Personen wollen^ei jedem Aufträge
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes erlegen.
Im übrigen gelten die Normen des Versteigerungsamtes.
Preis des Kataloges 5000 Kronen.
DOROTHEUM
Versteigerungsabteitung V für jüwelen

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