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Dorotheum <Wien> / Kunstabteilung [Hrsg.]
Gemälde, Glas, Porzellan, Mobiliar und anderes: Versteigerung: Freitag, den 29., Samstag, den 30. November 1929 (Katalog Nr. 400) — Wien, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.30818#0007
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bezahlung in ÖSter-
reichischer Schillingwährung.

Vom Ersteher wird bei allen versteigerten Posten zum Zuschlage
ein Aufgeld von 20 ?4 eingehoben. Gesteigert wird um 10 96 des Ausrufpreises,
bezw. des letzten Anbotes, wobei der Betrag abgerundet wird.

Das Meistbot ist vom Ersteher bei der Auktion selbst zu erlegen.
Zahlungen sind ausnahmslos dem ambulanten Kassier oder an der Ver-
steigerungskasse zu leisten.

Eine ausnahmsweise Zahlungsstundung bezieht sich nur auf acht
Tage, vom Tage, an dem der Kauf bestätigt wurde, an gerechnet. Nach
Ablauf dieser Frist ist das Dorotheum berechtigt, noch nicht bezahlte
Gegenstände zu veräußern und einen etwaigen Minderertrag sowie
Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher aufzulasten.

Vor Bezahlung des Meistbotes findet eine Ausfolgung des erstandenen
Gegenstandes nicht statt.

Erstandene Gegenstände sind, soweit sie geringeren Umfanges sind,
nach Schluß der Auktion mitzunehmen, größere Objekte am nächstfolgenden
Tage abzuholen. Vom vierten Tage angefangen wird ein täglicher Lagerzins
eingehoben.

Die Auktionsleitung behält sich vor, Posten zu trennen, zu ver-
einigen, zurückzuziehen und die Reihenfolge der Katalognummern zu
unterbrechen.

Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der
Objekte erfolgte, soweit nicht Spezialexperten im Texte angegeben
sind, durch die nebenstehend genannten Experten.

Das Dorotheum übernimmt diesbezüglich keine
H a ft u n g.

Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage aus Gründen der
Schätzung, Bestimmung, Beschreibung oder des Erhaltungszustandes
können daher nicht berücksichtigt werden, zumal sämtliche Objekte
zur Besichtigung ausgestellt waren.

Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der
Gegenstände, eventuell der Zustellung, gelten die Normen des Dorotheums.
Bei Meinungsverschiedenheiten über ein Doppelangebot oder über ein vom
Auktionator übersehenes Angebot steht dem Auktionsleiter das Recht zu,
auch nach erfolgtem Zuschlage die betreffende Nummer nochmals vorzu-
nehmen. Die Auibewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr
des Erstehers.

Kaufaufträge übernehmen die Korrespondenzabteilung der Verstei-
gerungsanstalt und die vom Dorotheum bestellten beeideten Sensale:
Fr. Spanrafft, F. Hanak, F. Bitterlich, E. Bäumel, F. Huber, M. Chini.
Wien, I., Dorotheergasse 17

Dem Dorotheum nicht bekannte Personen wollen jedem Auftrage
mindestens die Hälfte des beabsichtigten Meistbotes beifügen.

DOROTHEUM.
 
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