Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich, Cleue vnd Berg ... Rechtsordnung vnd Reformation: mit allerhand nutzlichen vnd nötigen darzu gehörigen, vnd vor dato herunder gesetzt publicierten, aber dieser Rechtsordnung biß anhero niemals beygefügten Edicten vnd gemeinen beuelhen
Dusseldorff, 1582 [VD16 ZV 22635 ]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.4113
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-41134
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0