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Friedländer, Ernst
Ostfriesisches Urkundenbuch (Band 1): 787 - 1470 — Emden, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.1950#0015
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IY Vorwort.

untrennbarer Zusammengehörigkeit mit Ostfriesland erscheinen, ist die heutige Grenze
nach Osten hin überschritten worden. Von einem Heranziehen des westlich angrenzenden
Gebietes, des Groningerlandes und der sich daran schliessenden holländischen Provinz
Vriesland, konnte um so eher Abstand genommen werden, als unsere Nachbaren jenseits
der Ems bereits seit geraumer Zeit umfassende Sammlungen der frühmittelalterlich Ost-
friesischen, nunmehr aber Holländischen Urkunden in Werken von zum Theil bedeuten-
dem Umfange herausgegeben haben; ich erinnere nur an v. Mieris und v. Schwartzen-
berg. ') Aus diesen reichhaltigen Büchern ist nur das herangezogen worden, was politisch
uder geographisch das heutige Ostfriesland unmittelbar angeht. So viel über den geo-
graphischen Bereich des Ostfriesischen Urkundenbuches.

Was sodann den Zeitraum betrifft, dessen Diplome zum Abdruck gelangen sollen,
so ist derselbe wesentlich ein anderer, als der sonst für Urkundenbücher gewöhnlich
angenommene. Denn die Ostfriesische Geschichte ist jung, und wenn die meisten anderen
Urkundenbücher mit dem 15. Jahrhundert wegen Ueberfülle des Stoffes die Publication
der Urkunden nur mit grosser Auswahl und womöglich in abgekürzter Gestalt bewerk-
stelligen, so beginnt das politisch wichtigste und historisch interessanteste Material für
Ostfriesische Geschichte erst mit dem 15. Jahrhundert, und von der Schwelle dieses
Jahrhunderts an wächst auch die Fülle des Stoffes, so dass, während das vorliegende
Heft für den ganzen Zeitraum bis 1400 nur 178 Nummern enthält, für das einzige
15. Jahrhundert allein ca. 1000, und unter ihnen nur ein kleiner Theil bereits gedruckter
Urkunden zur Veröffentlichung in Aussicht genommen sind. ■—• Man nehme keinen An-
stoss an dem eigenthümlich gearteten Inhalt des ersten Heftes, welches zum nicht geringen
Theile aus Urkunden des Prämonstratenser - Klosters Langen besteht. Bei dem Mangel
aller Veröffentlichungen an Quellenmaterial zur Ostfriesischen Geschichte glaubte ich aber,
dass möglichste Vollständigkeit in der Mittheilung des vorhandenen Stoffes erwünscht
sein würde; xmd so ist auch für die folgenden Hefte der Grundsatz aufgestellt worden,
in gleicher Vollständigkeit und Ausführlichkeit selbst scheinbar minder bedeutende Ur-
kunden aufzunehmen, denn die Fülle des Stoffes ist nicht so gross, dass Beschränkungen,
wie sie so vielfach bei anderen derartigen Publicationen nötliig erscheinen, hier einzu-
treten hätten. Es wird vielmehr möglich sein, den gesammten urkundlichen Stoff bis
zum Jahre 1500 in einem nicht gar starken Bande zu vereinigen. Und dass bei der
Eigenthümlichkeit des Landes und seiner politischen Verhältnisse grösstmögliche Voll-
ständigkeit das Wünschenswertheste sein wird, davon glaube ich überzeugt sein zu dürfen.
Nicht aber, als ob ich den Anspruch erhöbe, dass nun keine sonst etwa bereits gedruckte

') v. Mieris, Groot Charterboek der graaven van Holland, van Zeeland en heereu van Vriesland. Leyden
1753—1756. 3 Vol. Fol. — v. Schwartzenberg, Groot Placaat en Charterboek van Vriesland. Leeu-
warden 1768—1778. 3 Vol. Fol.
 
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