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Friedländer, Ernst
Ostfriesisches Urkundenbuch (Band 1): 787 - 1470 — Emden, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.1950#0018
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Vorwort. VII

die gelinge Zahl von 14 Ostfriesischen Diplomen. — Mit Ausnahme von Hamburg und
Lübeck stellten mir die genannten Archive die Originalurkunden mit grosser und dan-
kenswerthester Bereitwilligkeit zur Verfügung; aus den letztgenannten Städten erhielt ich
eigens für das Ostfriesische Urkundenbuch gefertigte Abschriften der von mir, wenigstens
in Hamburg, persönlich ausgewählten Urkunden, welche sodann, wo ich Zweifel hatte,
mehrfach collationirt und verbessert wurden, so dass nun in den meisten Fällen sichere
Lesarten festgestellt sind. — Zu diesen Originalurkunden tritt sodann als weitere reiche
Quelle das einzige eigentliche Kopiar, welches das hiesige Königl. Staats-Archiv besitzt.
Es ist dieses die Papierhandschrift Msc. A. 88, welche um die Wende des 15. und 16.
Jahrhunderts fast vollständig von einer Hand geschrieben, auf 132 meist gut erhaltenen
Folien 289 Urkunden des mehrerwähnten Prämonstratenser - Klosters Langen aus den
Jahren 1348 bis 1519 enthält. Der Titel des Buches ist „ankompste der goederen des
convents tho Langhen, hodie Blawhuis in de Kromme Hörn." — Von den also gesam-
melten Urkunden ist nun zwar ein grosser Theil bereits gedruckt; doch war die geschehene
Veröffentlichung eines Diploms nicht Grund für mich, dasselbe aus dem Ostfriesischen
Urkundenbuche auszuschliessen, galt es ja doch, das gesammte Urkundenmaterial für
Ostfriesische Geschichte zusammenzustellen!

Es erübrigt nun einige Worte über die Regeln zu sagen, welche der Herausgeber
bei dem Abdrucke befolgt hat.

Bei Feststellung der Normen richtete sich derselbe hauptsächlich nach den Worten
von zwei der sachkundigsten Fachmänner, welche unter dem Titel „Wie soll man Ur-
kunden ediren" ihre Gedanken hierüber veröffentlicht haben. Es sind dieses G. Waitz
in der Sybel'schen historischen Zeitschrift IV. S. 438 ff. und Roth v. Schreckenstein,
welcher diesem Thema ein eigenes Büchlein gewidmet hat (Tübingen 1864). In der That
sind viele der dort besprochenen Punkte bereits fast sämmtlichen neueren Urkunden-
Herausgebern maassgebend gewesen, so dass, wie in jenen Arbeiten, so in diesem Hefte,
offenbare Schreibfehler in den Texten verbessert, Unregelmässigkeiten in der Orthographie
dagegen beibehalten werden, ebenso das Avechselnde ae und ? der Handschriften auch
bei den Abdilicken streng beobachtet, u und v jedoch nach heutigem Gebrauche ange-
wendet wix-d. Für f und j sind der grösseren Gleichmässigkeit wegen s und i gesetzt,
nur in deutschen Urkunden ist ij beibehalten. Die Eigennamen und die von solchen
abgeleiteten Adjectiven sind mit grossen Anfangsbuchstaben geschrieben, die Interpunction
befolgt die heutigen Regeln. Die wenigen altfriesischen Ausdrücke in lateinischen Ur-
kunden sind nicht besonders durch den Druck ausgezeichnet, um das Auge nicht durch
zu grosse Abwechslung zu ermüden. Die Siegel beschreibe ich in der Regel auch dann,
wenn ich sie nicht selbst gesehen, sondern nur aus Zeichnungen oder den in anderen
Urkundenbüchern gegebenen Erklärungen kenne. Die Anmerkungen bringen einige
 
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