1438. 743
1781 (497)*
Illoppenbury, 22. Juli 1438.
Derselbe schreibt mit gleichen Worten an den Hochmeister,
v. d. Ropp, Hanserecesse IL Nr. 259.
■
■
■
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1782 (497).
Marienburg, 14. j4ugu.it 1438.
Der Hochmeister antwortet dem Bischof von Münster auf das Schreiben vom 22. Juli (Nr.
1781), dass die von Lübeck und Hamburg angeblich im Auftrage der Hansestädte ausgeführte
Eroberung von Emden und Gefangennahme Imelo's Preussen nichts angehe und ohne sein Wissen
geschehen sei: . . . wir haben etliche stete in unsirn landen Prewssen und in Lieffland, die in
die hensze gehören sowol als ouch euwir Stadt Monster darin gehöret, also vil als dieselbige
euwir stad einsulchs angeht, als vil geth es ouch uns und unsir stete an ... .
v. d. Ropp, Hanserecsse H. Nr. 261.
. .
... .
1783 (500).
23. September 1438.
Herzog Philipp von Burgund befehlt seinen Holländischen und Friesischen Beamten und
Unterthanen, den Ostfriesischen Häuptlingen aus Emsland, Ymelo von Hinte und von Osterhusen und
Gerit von Dockern zu Oldendorp, icelche mit ihren Freunden von Hamburg und den sechs Wen-
dischen Städten in widerrechtlicher Weise aus ihrem Eigenthum vertrieben worden sind, zur Wieder-
erlangung ihres Besitzes behülflich zu sein, damit jene Städte, welche von Emden aus Holland und
Friesland bekämpfen, daraus vertrieben würden.
v. d. Ropp, Hanserecesse IL Nr. 253.
1781 (497)*
Illoppenbury, 22. Juli 1438.
Derselbe schreibt mit gleichen Worten an den Hochmeister,
v. d. Ropp, Hanserecesse IL Nr. 259.
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1782 (497).
Marienburg, 14. j4ugu.it 1438.
Der Hochmeister antwortet dem Bischof von Münster auf das Schreiben vom 22. Juli (Nr.
1781), dass die von Lübeck und Hamburg angeblich im Auftrage der Hansestädte ausgeführte
Eroberung von Emden und Gefangennahme Imelo's Preussen nichts angehe und ohne sein Wissen
geschehen sei: . . . wir haben etliche stete in unsirn landen Prewssen und in Lieffland, die in
die hensze gehören sowol als ouch euwir Stadt Monster darin gehöret, also vil als dieselbige
euwir stad einsulchs angeht, als vil geth es ouch uns und unsir stete an ... .
v. d. Ropp, Hanserecsse H. Nr. 261.
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1783 (500).
23. September 1438.
Herzog Philipp von Burgund befehlt seinen Holländischen und Friesischen Beamten und
Unterthanen, den Ostfriesischen Häuptlingen aus Emsland, Ymelo von Hinte und von Osterhusen und
Gerit von Dockern zu Oldendorp, icelche mit ihren Freunden von Hamburg und den sechs Wen-
dischen Städten in widerrechtlicher Weise aus ihrem Eigenthum vertrieben worden sind, zur Wieder-
erlangung ihres Besitzes behülflich zu sein, damit jene Städte, welche von Emden aus Holland und
Friesland bekämpfen, daraus vertrieben würden.
v. d. Ropp, Hanserecesse IL Nr. 253.



