Verzeichnuß deren in diesem Zusatz befindlichen Ordnungen
1-18
Gülich= und Bergische Cantzley=Proceß=Ordnung 1661. 14. Julii.
19-24
Edicta
25-27
Edictum, betreffend modum procedendi, wann zwischen dem Herzogen als Lehen-Herrn/und den Lehen-Leuten/.../einiger Mißverstand entstehen mögte. 1596. 24. Septembris
28-29
Edicta
30-31
Edictum, daß bey der hoff-Cantzley ausser etlichen exprimirten Fällen keine Sachen angenohmen/...1649. 4. Augusti.
35-36
Edictum, wann nach außgesprochenem Urtheil restitutio in integrum begehrt wird/...1669. 18. Nov.
44-46
Edictum, daß Beambte Unterherrn/deren Bediente/Adeliche und andere Unterthanen/... die vom Geheimen Hoff- und Cammer-Rath an sie abgehende Befelchen und Decreten mit unterthänigstem Respect annehmen/...1680. 25. Junii.
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