Des Löblichen Fürstenthumbs Steyer Gerichtsordnung: Wie vor der Landtshauptmanschafft vnd dem Schrannengericht, Procediert werden solle, Reformiert Im Jahr, 1622
— München, 1622 [VD17 12:625845F]
Zitieren dieser Seite
Bitte zitieren Sie diese Seite, indem Sie folgende Adresse (URL)/folgende DOI benutzen: