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Ness, Wolfgang
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 10, Teil 2): Stadt Hannover — Braunschweig, 1985

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https://doi.org/10.11588/diglit.44415#0084

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DAS „LANDHAUSVIERTEL OHNE
BAUWICH“ WESTLICH DER
BLINDENANSTALT
Petrikirche
Der Bau der Petrikirche 1899-1902 markiert
als weithin sichtbares Zeichen den Beginn der
eigentlich städtischen Erschließung Kleefelds
als Vorort Hannovers.
1892 hatte die Kirchengemeinde den Be-
schluß zum Bau einer neuen Kirche gefaßt.
Die Stadt unterstützte diese Pläne durch die
Schenkung eines Bauplatzes am Eingang
zum entlang der Eilenriede geplanten Land-
hausviertel und beteiligte sich darüberhinaus
an den Baukosten, um eine stattlichere Aus-
führung des Kirchenbaus an der städtebaulich
bedeutenden Situation zu erreichen.
1899 erfolgte die Grundsteinlegung, 1902
konnte die von dem Architekten Eduard Hille-
brand entworfene Petrikirche eingeweiht wer-
den. Die aus Sandsteinquadern errichtete
Hallenkirche mit Querhaus und 3/8-Chor-
schluß zeigt an den sogenannten „Über-
gangsstil“ angelehnte Formen. Der im Zwei-
ten Weltkrieg zerstörte Helm des Westturms
wurde vereinfacht wieder aufgesetzt. Das In-

nere der Kirche ist modernisiert. Die auf einem
dreieckigen bepflanzten Platz gebaute Kirche
steht genau im Blickpunkt der Hans-Böckler-
Allee. Zusammen mit der Bebauung auf der
Ostseite des Dörriesplatzes, die hinter der Kir-
che als Platzwand erscheint, bildet die Bau-
gruppe einen wirkungsvollen Auftakt Klee-
felds für den aus der Stadt kommenden Besu-
cher.
Für das sich hinter dem Dörriesplatz zwischen
Kirchröder Straße und Eilenriede anschlie-
ßende Landhausviertel wurde bereits 1892
durch G. Aengeneyndt ein Bebauungsplan
aufgestellt, den man nach einer Umarbeitung
der städtischen Bauordnung 1894, durch die
die Festsetzung von Landhausvierteln ermög-
licht und der Bau entsprechender Häuser er-
leichtert wurde, leicht modifizierte. 1902 wur-
de das gesamte Gelände bis in Höhe der in
Nord-Süd-Richtung verlaufenden Ecker-
mannstraße zur Bebauung freigegeben.
Bei dem Gebiet handelte es sich nach den Be-
stimmungen von 1894 um ein „Landhausvier-
tel ohne Bauwich“, für das höchstens Häuser
mit zwei vollen Geschossen zugelassen wa-
ren. Eine Ausnahme bildete die Südseite der
schon damals verkehrsreichen Kirchröder

Straße, an der Häuser mit drei vollen Ge-
schossen gebaut werden durften. Die Häuser
mußten mit Vorgarten, deren Zäune teilweise
erhalten sind, von der gepflasterten Straße zu-
rückgesetzt werden. Das gegenüber den an-
deren Straßen verbreiterte Teilstück der Fich-
testraße zwischen Hegel- und Schellingstra-
ße, der entsprechende Abschnitt der Kaul-
bachstraße sowie die Schleiermacherstraße
erhielten eine Baumanpflanzung. Auch der als
Markt vorgesehene Kantplatz wurde gärtne-
risch gestaltet.
Auf den relativ schmalen Parzellen entstan-
den bis zum Ersten Weltkrieg etwa 170 Häu-
ser, 1905 waren 48 fertiggestellt. Es handelt
sich mit Ausnahme der Bebauung der Kirchrö-
der Straße fast durchgängig um Einfamilien-
häuser in Reihenbauweise, nur die Eckbauten
waren zum Teil in Geschoßwohnungen für
drei Familien aufgeteilt. Als freistehende Häu-
ser waren aus unbekannten Gründen neben
dem Pfarrhaus der Petri-Gemeinde (Fichte-
straße 2, 1905) nur zwei Bauten entstanden
(Hegelstraße 2,1904, verändert; Fichtestraße
24,1910, Architekten: Leyn &Goedecke).

Bebauungsplan für ein Landhausviertel, 1904,
Architekt G. Aengeneyndt


Dörriesplatz 4, Fichtestraße 2, Dörriesplatz 2, um 1905 Fichtestraße in Höhe Kantplatz, Richtung
Petri-Kirche


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