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Burgdorf, Hannover, Linden, Neustadt am Rübenberge und Springe. Im Laufe der Zeit
wurden die Landkreise noch mehrfach neu gegliedert und seine Flächenbegrenzung verän-
dert. Besonders die Eingemeindungen durch die Stadt Hannover machten Gebietsausglei-
che notwendig. So wurden 1932 die Kreise Linden und Hannover zusammengelegt. Nach
dem Zweiten Weltkrieg trat die neue Landkreisordnung in Kraft, die bis heute besteht. Die
Gebietsreform vom 01. März 1974 schuf den Landkreis Hannover mit seiner heutigen
Flächenausdehnung von über 2000 qkm und den 20 Städten und Gemeinden mit über 200
Ortsteilen.
Siedlungsgeschichte
Auf der Übersichtskarte Seite 42/43 sind die unterschiedliche Siedlungsdichte und die
Siedlungsformen in Abhängigkeit von den naturräumlichen Gegebenheiten erkennbar.
Deutlich heben sich die dichtbesiedelten Flächen des Mittelgebirgsvorlandes westlich des
Leinegrabens von der Geest mit den weit verstreut liegenden, offenen Dörfern ab. Die
ersten Siedler verfügten über genaue Kenntnisse der topographischen Gegebenheiten und
der kleinklimatischen Besonderheiten der einzelnen Siedlungsplätze. In Abhängigkeit die-
ser Gegebenheiten legten sie ihre Dörfer und Häuser an. Sie nutzten die Hänge und Wälder
als Schutz vor den wetterbringenden Westwinden. Die Auswahl der Höhenlage für die
Siedlung erfolgte nach der Tiefe der wasserführenden Erdschichten, um die lebensnotwen-
digen Brunnen anlegen zu können. Die Kette der Dörfer entlang der Kante des Leine-
Wietze-Grabens ist begründet durch die Möglichkeit, das fruchtbare Land auf den Terras-
sen als Ackerland und die Niederungen als Weideflächen zu benutzen. Die Siedlungen, an
der Geländeabbruchkante gelegen, sind vor Überschwemmungen sicher.
Der fruchtbare Boden der Calenberger Lößbörde und die ausreichende Versorgung mit
Wasser durch die zahlreichen Bäche, die aus den Wäldern des Deisters gespeist werden,
begünstigte die Besiedlung dieses Bereiches. Im nördlichen Teil des Landkreises erfolgten
die ersten Ansiedlungen auf den sandigen Geestrücken. Die leichten Böden und moorigen
Flächen der Geest erlaubten nur eine begrenzte Landwirtschaft. Die Siedlungsforschung
hat ergeben, daß die ursprünglichen Dörfer als lockere Haufensiedlungen aus fünf bis
sieben Höfen entstanden, die sich um eine gemeinschaftlich genutzte Grünfläche oder
einen Teich gruppierten. Die Siedler suchten die Nähe von Fluchtburgen, die sie zum
Schutz bei Auseinandersetzungen aufsuchen konnten. Ein Beispiel hierfür ist der Ringwall
auf dem Burgberg bei Gehrden, in dessen Nachbarschaft mehrere Siedlungen entstanden.
Die Höfe in den Dörfern des Geestbereiches lagen weit voneinander z.T. in lichtem Eichen-
baumbestand. Der Charakter dieser offenen, in die Landschaft eingefügten Siedlungen ist
in dem Kern des Dorfes Schneeren gut erhalten.
In der Börde gruppierten sich die Höfe enger aneinander. Die dazugehörenden Hofflächen
sind durch Hecken und später durch Mauern voneinander getrennt. Die Ortschaften wirken
in sich geschlossen. Die Abgrenzung zur Landschaft ist deutlich erkennbar. Die Dörfer
Jeinsen oder Gestorf haben diese Eigenschaften z.T. bewahren können.
Die Einzelhofsiedlungen, die der Frankenzeit zugeordnet werden, sind im Kreisgebiet im
Laufe der Jahrhunderte erweitert worden. Mit diesen Höfen, die in bis dahin herrenloses,
waldreiches Gebiet vorgeschoben wurden, erschlossen die Grafen neues Kulturland. Diese
Höfe waren der Ausgangspunkt zahlreicher späterer Siedlungen wie in der Bauerschaft
Isernhagen KB. Von der lockeren Haufensiedlung, die zu der ältesten Siedlungsform aus
der Zeit der Sachsen gezählt wird, unterscheiden sich die Dörfer der späteren Siedlungs-
phase, besonders aus der Zeit der gelenkten Siedlungen des Mittelalters.
Um den zunehmenden finanziellen Ansprüchen gerecht zu werden und um das schnelle
Wachstum der Siedlungen besser überschauen und gezielt steuern zu können, wurden von
den Grundherren geeignete Siedlungsmethoden angewendet. Sie griffen auf die Form der
gelenkten und geplanten Rodungssiedlungen zurück, wie sie uns bereits seit dem 9. Jh.
bekannt sind. Der Standort, die Begrenzung des Siedlungs- und Rodungsbereiches, die
Siedlungsdichte und die Siedlungsform wurden vorher von den Siedlungsunternehmern,
den Grundherren, festgelegt. Für sie wurden mit wachsender Erfahrung auch die zu erwar-
tenden Erträge kalkulierbar.
In der Zeit der systematischen Besiedlungen bildeten sich mannigfaltige Siedlungsformen
heraus. Hierzu zählen linear angelegte Dörfer wie Anger-, Straßen-, Platz-, Reihen- und
Zeilendörfer. Sie sind typische Formen dieser Zeit der Kolonisation.
Die Siedlungs- und Rodungsvorgänge des frühen Mittelalters waren überwiegend auf eine
vorher nicht begrenzte, kontinuierliche Siedlungserweiterung angelegt. Bei den spätmittel-
alterlichen Rodungsvorgängen wurde eine begrenzte Siedlungsgröße von etwa 12 bis 20
Höfen angestrebt. Der Siedlungsvorgang sollte nach einer bestimmten Zeit abgeschlossen
sein und eine klar überschaubare, wirtschaftliche Größe bilden. Mit der Begrenzung der
Siedlungseinheit wurde zugleich die Expansion der ländlichen Betriebe eingeschränkt.
Damit wurde aber den Bewohnern auch eine sichere und dauerhafte Existenzgrundlage
geschaffen.
Die Hagendörfer, deren ursprüngliche Formen z.T. deutlich erkennbar sind, nehmen eine
besondere Stellung in der Besiedlung wegen der mit ihrer Anlage verbundenen Rechtsform
für die Bewohner ein.

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