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Böker, Doris [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 19): Landkreis Cuxhaven — Braunschweig, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44259#0017

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Einführung

Der Denkmaltopographie des Landkreises Cuxhaven liegt das von der Denkmalfach-
behörde des Landes erarbeitete Denkmalverzeichnis zugrunde, dessen inhaltliche Aussa-
gen jedoch nicht getreu gespiegelt, sondern unter historisch-topographischen Gesichts-
punkten dargestellt werden. Im Gegensatz zu einer katalogartigen Vorstellung soll diese Art
der Präsentation den Lesern die Einbindung der Kulturdenkmale in einen größeren histori-
schen und räumlichen Zusammenhang veranschaulichen. Um den umfangreichen Stoff in
seiner Komplexität zu bewältigen, bedient sich die Darstellung eines synthetischen Ansat-
zes, der trotz grundsätzlich topographischen Vorgehens den Denkmalbestand zugleich in
den Rahmen der geschichtlichen Entwicklung eines engeren Bereichs stellt. Aus diesem
Grund wird bisweilen vom topographischen Ansatz zugunsten einer sinnfälligen Abfolge
abgewichen, um die Objekte in ihrem ortsgeschichtlichen oder phänomenologischen Kon-
text zu beschreiben. In der Regel werden nur ausgewiesene Baudenkmale behandelt (im
Text fett herausgehoben); geschichtliche oder städtebauliche Sachverhalte, die durch ab-
gegangene Denkmale oder nicht als Denkmale eingestufte bauliche Anlagen repräsentiert
werden, haben nur dann Eingang in die Darstellung gefunden, wenn sie zum Verständnis
der allgemeinen Ortsgeschichte und -entwicklung bzw. der vorgestellten Kulturdenkmale
beitragen. Text und inhaltlich zugehörige Abbildungen konnten aus gestalterischen Grün-
den nicht immer auf einer Seite bzw. Doppelseite angeordnet werden. Von einer vollständi-
gen fotografischen Dokumentation des Denkmalbestandes wurde abgesehen und statt
dessen das Gewicht mehr auf die Vorstellung der besonders beispielhaften oder auch her-
ausragenden Baudenkmale gelegt.

Die drei Einleitungskapitel der Topographie geben einen Überblick über die naturräumliche
und siedlungsgeographische Gliederung des Landkreises, seine politische Entwicklung
und schließlich über die am häufigsten vertretenen Denkmalgattungen. An einen differen-
zierten Kartenteil schließen sich in alphabetischer Reihenfolge, nach Gemeinden geordnet,
die Ortsbeschreibungen an. Hier werden die Kulturdenkmale behandelt und ihrer Bedeu-
tung entsprechend einzeln oder im größeren Zusammenhang unterschiedlich ausführlich
besprochen. Zur leichteren Erschließung des Inhalts bilden ein nach Straßen und Haus-
nummern geordnetes Register mit Abbildungshinweisen und ein Verzeichnis der Architek-
ten und Künstler, die im Text Erwähnung finden, den Schluß.

Das topographische Kartenwerk, in das die Denkmalsubstanz farbig eingetragen ist, ver-
mittelt einen Überblick über Art, Lage, Verteilung und strukturelle Beziehungen des Denk-
malbestandes. Denkmale der Architektur, denkmalwerte Grünanlagen und Gewässer wer-
den durch die Farben Rot, Grün und Blau unterschieden. Der Gleichwertigkeit, die das Nie-
dersächsische Denkmalschutzgesetz dem Einzeldenkmal und der Gruppe baulicher
Anlagen zumißt, entspricht die einheitlich rote Farbgebung. Während das Einzeldenkmal
der Architektur (gem. 8 3,2 NDSchG) grundrißgetreu eingetragen ist, werden Gruppen
baulicher Anlagen (gem. &$ 3,3 NDSchG) parzellengetreu angegeben. Ein Gitternetz er-
möglicht das Auffinden einzelner Baudenkmale anhand des Registers. Ihre Würdigung und
Darstellung in der Denkmaltopograhpie beinhaltet edenso wie im Denkmalverzeichnis
selbst keine verbindliche rechtliche Regelung, sondern gibt allein die Einschätzung der
Denkmalfachbehörde wieder. Schwach rot angelegte Flächen bezeichnen denkmalpflege-
rische Interessenbereiche, die nicht Bestandteil des Denkmalverzeichnisses sind. Sie
kennzeichnen Bereiche, an deren Struktur bzw. Baubestand die Ortsgeschichte und -ent-
wicklung ablesbar wird, selbst wenn ihre Bausubstanz nicht oder nur zum Teil als Bau-
denkmal eingestuft werden konnte. Der besonderen Situation dieser Bereiche sollten
denkmalpflegerische Begleitmaßnahmen Rechnung tragen, die der Initiative der Gemein-
den überlassen bleiben, wie etwa Gestaltungssatzungen oder besondere Festlegungen in
Bebauungsplänen.

Redaktionsschluß für den vorliegenden Band war im Juni 1997.



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