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Böker, Doris [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 19): Landkreis Cuxhaven — Braunschweig, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44259#0021

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DER LANDKREIS CUXHAVEN

GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG UND POLITISCHE GLIEDERUNG

Der Beginn einer Entwicklung zur Kulturlandschaft läßt sich im Landkreis Cuxhaven mit
dem Einsetzen der neolithischen Trichterbecherkultur gegen 3200 v. Chr. nachweisen, de-
ren von Ackerbau und Viehhaltung bestimmte Wirtschaftsform mit stellenweise erheblichen
Eingriffen in die Waldlandschaft verbunden war. Charakteristische Zeugnisse des Neolithi-
kums sind die noch zahlreich im Kreisgebiet erhaltenen Großsteingräber (Megalithgräber)
unterschiedlichen Typs. Einen der seltenen Siedlungsbelege dieses Zeitraums stellen die
im Rahmen eines Forschungsprogramms zwischen 1971 und 1985 in der Grabung FIö-
geln-Eckhöltjen zutage getretenen Hausgrundrisse (um 3200 v. Chr.) dar. Über Funde der
Bronzezeit (vor allem Hügelgräber) und der vorrömischen Eisenzeit (u.a. Urnenfriedhöfe)
ist eine kontinuierliche Besiedlung der Region bis in die Völkerwanderungszeit (375-568)
nachzuweisen. Dabei handelt es sich weitgehend um sogenannte Wandersiedlungen, d.h.
weit verstreut liegende, immer wieder verlagerte Einzelhöfe, doch gibt es auch Beispiele rö-
misch-kaiserzeitlicher Wohnplätze (Loxstedt, Uthlede) mit einer Platzkonstanz über mehre-
re Hofgenerationen. Eine Verlegung der Höfe konnte auch zu einer geschlossenen Dorfla-
ge führen, wie sie sich in Flögeln-Eckhöltjen im 2.Jh. n. Chr. herausgebildet hatte. Diese
wiederum wurde um 300 verlegt und erneut um die Mitte des 5.Jh., beide Male unter Ver-
änderung der Siedlungsstruktur. Die Besiedlung dieses Dorfs bricht etwa in der 2. Hälfte
des 6.Jh. ab. Bereits in der Mitte des 7.Jh. setzt auf dem Westteil der Flögelner Geestinsel
eine Wiederbesiedlung mit dem Dorf Dalem ein, so daß nur eine kurze Siedlungslücke zu
verzeichnen ist. Mehrere Funde des 6./7.Jh. deuten darauf hin, daß im Rahmen der Über-
wanderung von Sachsen zur britischen Insel für das Gebiet zwar eine Siedlungsausdün-
nung angenommen, jedoch kein völliger Siediungsabbruch anzunehmen ist. Eine neue Be-
siedlungswelle setzte im frühen Mittelalter ein, in deren Zuge die neuentstandenen Marsch-
gebiete im Land Wursten von friesischen Siedlern besetzt wurden.

Das heutige Kreisgebiet, das zum nördlichsten Gau (Wigmodia) der sächsischen Stam-
mesprovinz Engern gehörte, gelangte während der Sachsenkriege (772-804) in den fränki-
schen Herrschaftsbereich. Im Zuge der Christianisierung wurde als kirchliches Zentrum
des gesamten Unterweserraums 787 unter Bischof Willehad das Bistum Bremen gegrün-
det, das 848 nach der Vereinigung mit Hamburg als Erzbistum Bremen-Hamburg zum
Ausgangspunkt der Mission in Nordeuropa wurde. Während als Vertreter des fränkischen
Herrschers Grafen eingesetzt wurden, die die weltlichen Rechte, u.a. die Gerichtsbarkeit,
wahrnahmen, lag die kirchliche Verwaltung in den Händen von Archidiakonen.

Die Zeit des 10. bis 13.Jh. ist durch die Konkurrenz um Herrschaftsrechte im Sinne der Her-
ausbildung von Territorialgewalten zwischen weltlichen und kirchlichen Machtinteressen
geprägt, an denen hier vor allem die billungischen Herzöge von Sachsen (1106 ausgestor-
ben), die Udonen als Grafen von Stade bzw. nach deren Aussterben 1144 die Welfen und
auf kirchlicher Seite die Erzbischöfe von Bremen Anteil hatten. Der Sturz Heinrichs des
Löwen (1180), der das politisch bedeutsamste Machtobjekt dieses Raums, die Grafschaft
Stade, an sich gebracht hatte, begünstigte die kirchlichen Bemühungen um die Entwick-
lung eines Territorialstaats. Mit der endgültigen Übernahme der Grafschaft Stade 1236, die
einen großen Teil der späteren Herzogtümer Bremen-Verden umfaßte, war die Basis für
den Ausbau eines Territoriums unter weltlicher Landeshoheit des Bremer Erzbischofs ge-
schaffen. Ein ausgebautes Netz fester Häuser (z.B. Burg Hagen), die einerseits als militäri-
sche Stützpunkte und andererseits durch die Besetzung mit Vögten als regionale Verwal-
tungszentren genutzt wurden, wirkte sich unterstützend auf eine dauerhafte Sicherung der
Herrschaftsrechte aus. Dem gleichen Zweck diente die Einrichtung von Klöstern. Das ein-
zige Kloster im heutigen Landkreis, 1219 durch die Edelherren von Diepholz in Midlum ge-
gründet, brachte der Bremer Erzbischof anläßlich der Verlegung des Klosters 1282 nach
Altenwalde in seinen Einflußbereich, indem er die bis dahin freie Propstwahl nun der Bre-
mer Kirche überantwortete. Die strategisch günstig im Mittelpunkt des Erzbistums Bremen
gelegene Burg Vörde, umgeben von einem geschlossenen Komplex erzbischöflicher
Grundherrschaft, wurde im 13.Jh. zur Residenz des Erzbischofs und gleichzeitig zum Sitz
der Obervogtei Vörde mit einem seit dem 14.Jh. Amtmann genannten Vogt. Die Doppel-
funktion als Residenz- und Regierungssitz nahm Vörde bis 1645 ein. Zu einem wichtigen
Träger des Flächenstaats wurden die erzbischöflichen Ministerialen, in deren Hand Verwal-
tung und Gerichtsbarkeit lagen. Sie schlossen sich allmählich zu einer freien Ritterkorpora-
tion zusammen, die sich in zunehmendem Maße als Vertretung des Stifts gegenüber dem
Landesherrn verstand und entsprechend eigenständige Rechte beanspruchte. Mit der Bil-
dung eigener kleiner Herrschaftszentren - z.B. der sogenannten freien Dämme, die mit
adeligem Burgsitz und den am vorgelagerten Damm angesiedelten Bauern ein geschlos-



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