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Albrecht, Heike [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 26,1): Landkreis Stade: ohne die Städte Stade und Buxtehude — Braunschweig, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44441#0221
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KRANENBURG

Die Gemeinde Kranenburg erstreckt sich, 20
Kilometer von Stade entfernt, an der westlichen
Landkreisgrenze, die hier überwiegend von der
stark mäandrierenden Oste gebildet wird. Der
Fluß wird von einem etwa 700 Meter breiten
Marschstreifen begleitet, bevor ein sanft auf
zehn Meter ansteigender Geestrücken den bei-
den Dörfern Kranenburg und Brobergen Schutz
bietet. Nur im Süden greift die Gemeinde mit
den Ländereien der sogenannten Holiänderhöfe
auf das linke Flußufer über.
Der Gezeitenstrom Oste stellte schon im Mittel-
alter einen bedeutenden Handelsweg mit burg-
artigen Schutzanlagen an seinen Ufern dar, von
denen sich die gegen 1280 errichtete Burg
Brobergen und die 1375 von den Bremervörder
Vögten Curt von Schwanebeke und Bartold
Kindt errichtete Kranenburg auf Gemeindege-
biet befanden. Nachdem Anfang des 15.Jh. der
Bremer Erzbischof das Lehen der Kranenburg
zusammen mit dem Erbmarschallamt an die
Familie von Bachtenbrock, den späteren von
Marschalck vergeben hatte, konnte diese in
den folgenden Jahrhunderten ihren Machtbe-
reich ständig vergrößern und verfügte schließ-
lich über die Adeligen Gerichte Hechthausen,
Blumenthal und Kranenburg. Ein bedeutender
Osteübergang als Schutz der Burg berechtigte
sie, Zölle und Brückengelder, die erstmals 1435
erwähnt werden, zu erheben. Infolge der
Brückenzerstörung 1628 verlagerte sich der
Verkehr zum nördlichen Übergang bei Hecht-
hausen, wodurch nicht nur Kranenburg son-
dern auch Oldendorf gegenüber Himmelpforten
an Bedeutung verlor.
Die Niederungsburg in dem unwegsamen
Gelände der Ostemarsch war mit dem Geest-
dorf Kranenburg über einen etwa 700 Meter
langen Damm verbunden, an dessen nördli-
chem Abschnitt sich die 17 Häuser und 20 Ka-
ten (1595) der Burgbediensteten auf nur mini-
malen Grundstücken aufreihten. Sie bildeten ei-
nen eigenen, der Burg angegliederten Gerichts-
bezirk und waren auch kirchlich separiert.

Kranenburg, Kurhannoversche Landesaufnahme 1764/66 (Landesvermessung und Geobasisinformation Nieder-
sachsen)


Kranenburg, Am Brink 2, St. Michael Kapelle, 1811


Die Burg wurde, nachdem die Familie von Mar-
schalck ihren Wohnsitz bereits um 1600 auf
das linke Osteufer verlegt hatte, um 1750 end-
gültig aufgegeben; in der Folgezeit wurden
schließlich auch die Stellen nach und nach auf
die überschwemmungssichere Geest umgesie-
delt, so daß bis heute nur ein Hof seine Lage
auf einer Wurf in der früheren Burgstätte beibe-
halten hat. Zuletzt erfolgte 1807 auch die Verle-
gung des Friedhofs in das höher liegende Dorf
und der Bau einer neuen Kapelle.
Der Ort, dessen Anfänge vermutlich in die Zeit
der Marschkultivierung um 1200 zurückgehen,
hat sich aufgrund der abgeschiedenen Lage
ohne Durchgangsverkehr bis heute den Cha-
rakter eines im Großen und Ganzen intakten
Haufendorfes bewahren können. Ein verzweig-
tes Wegesystem erschließt die auseinanderge-
zogene Dorfanlage, dessen Rückgrat von der
südlichen Ostestraße und ihrer nördlichen Ver-
längerung als Zuweg zum Damm, der Alten
Dorfstraße, gebildet wird. Schon die Kurhanno-
versche Landesaufnahme von 1764/66 zeigt
die dichte Reihung der alten Höfe auf unregel-

Kranenburg, Möhlendiek 3, Hofanlage


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