Aufbau und Inhalt des Verzeichnisses
Das Verzeichnis enthält die Baudenkmale, die Gegenstand der allgemei-
nen Bau- und Kunstdenkmalpflege sind. Ausgenommen sind Objekte
der archäologischen Denkmalpflege.
Im Verzeichnis ist die Stadt Uelzen, gefolgt von ihren Ortsteilen, den
Gemeinden des Landkreises vorangestellt. Diese folgen in alphabetischer
Ordnung, wobei die Hauptorte einer Gemeinde jeweils zuerst aufge-
führt und unterstrichen werden, und die zugehörigen Ortsteile dann in
alphabetischer Reihenfolge erscheinen.
Innerhalb eines Ortes stehen die Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3
(3) NDSchG an erster Stelle. Ihre Reihenfolge untereinander richtet
sich nach den an erster Stelle zu nennenden Einzelteilen einer Gruppe.
Die Benennung und Umgrenzung einer Gruppe erfolgt durch Aufzäh-
lung aller in der Gruppe enthaltenen Bauten mit Straße und/oder Haus-
nummer sowie einer kurzen Definition. In Einzelfällen werden auch zu-
gehörige Grün-, Wasser- und andere Freiflächen mit aufgeführt. Es folgt
die Auflistung aller zur Gruppe gehörenden Flurstückbezeichnungen.
Die Gemarkung wird nur dann angegeben, wenn der Gemarkungsname
nicht mit dem Ortsnamen identisch ist.
Die Auflistung der Einzeldenkmale erfolgt ebenfalls in alphabetischer
Reihenfolge der Straßennamen, bzw. in numerischer Reihenfolge der
alten Hofnummern. Die Flurstücksnummern werden jeweils zugefügt.
Einzeldenkmale außerhalb geschlossener Ortschaften sind häufig zu-
sätzlich mit ihren Gauß/Krüger-Koordinaten bezeichnet.
Die Benennung nur nach Straße/Hausnummer und Flurstücksbezeich-
nung bedeutet, daß alle auf dem Grundstück befindlichen Bauten Bau-
denkmale oder Teile einer Gruppe baulicher Anlagen sind. Ist ein Ein-
zelbau besonders charakterisiert (z.B. Wohnhaus), so hat nur dieser
Bau Denkmalwert. Weitere auf dem Grundstück befindliche Bauten
gelten in diesem Falle nicht als Baudenkmale, in Einzelfällen sind je-
doch zugehörige Nebenanlagen (z.B. Einfriedigungen oder Bäume) mit
aufgeführt. Weiterhin wird bei allen Gebäuden, der Gebäudetyp, evtl,
auch ein Name (z.B. bei Kirchen) oder eine frühere Nutzung genannt.
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Das Verzeichnis enthält die Baudenkmale, die Gegenstand der allgemei-
nen Bau- und Kunstdenkmalpflege sind. Ausgenommen sind Objekte
der archäologischen Denkmalpflege.
Im Verzeichnis ist die Stadt Uelzen, gefolgt von ihren Ortsteilen, den
Gemeinden des Landkreises vorangestellt. Diese folgen in alphabetischer
Ordnung, wobei die Hauptorte einer Gemeinde jeweils zuerst aufge-
führt und unterstrichen werden, und die zugehörigen Ortsteile dann in
alphabetischer Reihenfolge erscheinen.
Innerhalb eines Ortes stehen die Gruppen baulicher Anlagen gern. § 3
(3) NDSchG an erster Stelle. Ihre Reihenfolge untereinander richtet
sich nach den an erster Stelle zu nennenden Einzelteilen einer Gruppe.
Die Benennung und Umgrenzung einer Gruppe erfolgt durch Aufzäh-
lung aller in der Gruppe enthaltenen Bauten mit Straße und/oder Haus-
nummer sowie einer kurzen Definition. In Einzelfällen werden auch zu-
gehörige Grün-, Wasser- und andere Freiflächen mit aufgeführt. Es folgt
die Auflistung aller zur Gruppe gehörenden Flurstückbezeichnungen.
Die Gemarkung wird nur dann angegeben, wenn der Gemarkungsname
nicht mit dem Ortsnamen identisch ist.
Die Auflistung der Einzeldenkmale erfolgt ebenfalls in alphabetischer
Reihenfolge der Straßennamen, bzw. in numerischer Reihenfolge der
alten Hofnummern. Die Flurstücksnummern werden jeweils zugefügt.
Einzeldenkmale außerhalb geschlossener Ortschaften sind häufig zu-
sätzlich mit ihren Gauß/Krüger-Koordinaten bezeichnet.
Die Benennung nur nach Straße/Hausnummer und Flurstücksbezeich-
nung bedeutet, daß alle auf dem Grundstück befindlichen Bauten Bau-
denkmale oder Teile einer Gruppe baulicher Anlagen sind. Ist ein Ein-
zelbau besonders charakterisiert (z.B. Wohnhaus), so hat nur dieser
Bau Denkmalwert. Weitere auf dem Grundstück befindliche Bauten
gelten in diesem Falle nicht als Baudenkmale, in Einzelfällen sind je-
doch zugehörige Nebenanlagen (z.B. Einfriedigungen oder Bäume) mit
aufgeführt. Weiterhin wird bei allen Gebäuden, der Gebäudetyp, evtl,
auch ein Name (z.B. bei Kirchen) oder eine frühere Nutzung genannt.
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