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Lufen, Peter Ferdinand [Oth.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 5,3): Landkreis Göttingen, Teil 2: Altkreis Duderstadt mit den Gemeinden Friedland und Gleichen und den Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen — Hameln: Verlag CW Niemeyer, 1997

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https://doi.org/10.11588/diglit.44173#0284
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Rittmarshausen, Gartestraße 51, Wohnwirtschaftsgebäude (Aufn. 1982)


flügel vollendet, den auch der Merian-Stich
zeigt, während zum Westflügel erst der Grund
gelegt war.
Als Friedrich Wilhelm Freiherr von Schlitz, ge-
nannt von Görtz, 1707 Herr von Rittmarshau-
sen wurde, war der Zustand des Schlosses und
der Gutsanlage immer noch schlecht. Schlitz
ließ kurzerhand das Schloß abtragen und
1708/16 das heutige Herrenhaus errichten.
Das Rückgrat des Straßen- und Wegenetzes
bildet die leicht gekrümmte Gartestraße, die
den Ortskern von Südwesten nach Nordosten
durchzieht. Von ihr zweigen kurze Er-
schließungsstraßen (Lindenberg, Am Rittmars-
häuser Thie) ab. Westlich des Birkenweges, am
Mahneberg, sowie am Haidweg entstanden et-
was abseits des historischen Ortskerns kleine
zusammenhängende Gebiete mit Einfamilien-
hausbebauung.
Ortsbildprägend sind die Bebauung beiderseits
der Gartestraße, die mächtige Gutsanlage und
die Marienkirche. Der überkommene Althausbe-

Rittmarshausen, Gartestraße 47, Hofanlage, Wohnhaus, Mitte 18.Jh.



Rittmarshausen, Gartestraße 45, Wohnwirtschaftsgebäude, Mitte 18.Jh.

stand Rittmarshausens stammt zum überwie-
genden Teil aus der 2. Hälfte des 18.Jh. Es
herrschen zumeist Dreiseithöfe vor, bestehend
aus einem giebelständig ausgerichteten Wohn-
haus, einer quer dazu gestellten Scheune und
einem Stall/Speicher parallel zum Wohnhaus.
Die doppelgeschossigen, stockwerkweise ab-
gezimmerten Wohn- bzw. Wohnwirtschaftsge-
bäude ruhen auf einem Sandsteinsockel und
schließen zumeist mit einem Satteldach ab. Die
Bauten zeigen häufig nur wenig ausladende,
einseitig zur Straße orientierte Vorkragungen.
Aufgelockert wird ihr schlichtes Fachwerkgerüst
lediglich durch kurze Fußbänder sowie durch K-
Streben in den Eckgefachen.
Zu den als Baudenkmale ausgewiesenen Ob-
jekten gehören: Der Gartetalbahnhof, Am
Bahnhof 9A, der Tie, Am Rittmarshäuser Thie,
die Marienkirche und Gartestraße 16, 17, 18,
20, 27, 29, 30, 31, 32, 37, 38, 45, 47, 49, 50,
51, 52, 53, 54, 56, 60, 64, die Gutsanlage mit
Herrenhaus am Lindenberg sowie das Küster-
haus Lindenberg 5.
Herauszustellen ist das Wohnhaus der Hofstelle
Gartestraße 54, ein inschriftlich 1717 datierter,
doppelgeschossiger Fachwerkbau unter Sattel-
dach. Versehen ist der nur leicht vorkragende
Oberstock mit z.T. paarweise angeordneten
Fußstreben und den gekrümmten K-Streben in
den Eckgefachen, die noch zusätzlich durch
eingezogene Kopfriegel bereichert sind. Aus
der Mitte des 18.Jh. stammt das giebelständig
ausgerichtete Wohnhaus der Hofanlage Gar-
testraße 47. Auf der Oberstockschwelle des
doppelgeschossigen Fachwerkbaus sind die
Bauherren und das Baudatum 1759 festgehal-
ten. Der Bau zeigt weitgehend den gleichen
konstruktiv-gestalterischen Aufbau wie das
Wohnhaus Gartestraße 20 von 1737, das gut
durchgestaltete ebenfalls doppelgeschossige
Wohnhaus Gartestraße 32 von 1749 sowie der
giebelständig ausgerichtete Fachwerkbau Gar-
testraße 45 aus der Mitte des 18.Jh., der
Flachschnitzereien in den Eckständern auf-
weist. Weitaus schlichter ist indes das Wohn-
haus der Hofstelle Gartestraße 17 von 1826
mit einem rasterartigen, strengen Fachwerkge-
füge.

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