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243

durfte darnach ein Grabftein in der Höhe das Mafs von 3 Palmen nicht mehr
überfteigen.

Die Leichen der ärmeren Claffe wurden auf dem gemeinfchaftlichen Begräb-
nifsplatze ihrer Gemeinde beftattet; eine Grabfäule verewigte jedoch auch hier ihren
Namen.

321.

Särge.

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Konnte man des Körpers eines Dahingefchiedenen nicht habhaft werden, fo
bereitete man zum Andenken an denfelben ein leeres Grab nach Art des wirklichen
(vgl. Xenophon Anab.). Für die Vermifften wurde
bei der Beftattung ein gepolftertes Todtenbett leer
nachgetragen. (Vgl. Thukydides^)

Eingebettet wurde der Leichnam in den Ziegel-
farg (zspa'fisoi; oogos), der in ältefter Zeit aus flachen
Platten von gebrannter Erde in Form eines Daches
zufammengefügt war und deffen Verwendung bei
den Athenern als vaterländifcher Gebrauch galt.
Den Särgen aus geraden Ziegeln machten in der
fpäteren Zeit folche aus gebogenen Platten Platz
(vgl. v. Stackeiberg). Auch irdene Todtenkiften für
Kinderleichen, hölzerne Särge für den gewöhnlichen
Mann waren im Gebrauch. »Wenn nun die Ge-
beine hinausgeführt werden follen, fo kommen
Wagen mit Särgen von Cypreffenholz, einer für
jede Gemeinde, und die Gebeine eines jeden kom-
men in den Sarg feiner Gemeinde«, fchreibt Thu-
kydides (Lib. II, 34).

Einfache Steingräber, nicht tief unter der Erde,
in welchen der Todte zwifchen Steinplatten und
trockenem Kalkfteingemäuer eingebettet war, waren
auf Chilidromia im Gebrauch.

Den Leichen wurden Geräthe, Gefchirre,
Thonbildchen, Lieblingsthiere, Kleidungsftücke,
Schmuck, fogar Mahlzeiten mitgegebe^i, alle Ge-
genftände forgfältig mit Erde verpackt (vgl.
die neben flehende Abb.). »Ein jeder bringt
feinem Todten eine Gabe mit, wenn er will«
{Thukydides).

Handbuch der Architektur. II. i.

222.

Mitgaben.

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