Karl <VI., Heiliges Römisches Reich, Kaiser> [Hrsg.]
Allerdurchlauchtigster [et]c. [et]c. Euer Römisch-Kayserl. und Königl. Majestät solle allerunterthänigst klagend vor- und anbringen, welchergestalten bereits in An. 1655. weyl. Marggraf Friderich von Baaden-Durlach wider mein in Gott-ruhenden Herrn Groß-Vatters des Hertzogen zu Württemberg Eberhards Gnaden, an der Kayserl. und Reichs-Cammer zu Speyer ein Mandatum ... daß ... Herr Marggraf in die Possession zweyer unterpfändlich-verschriebener Aemter Beßigheim und Mundelsheim ... ohne allen Verzug, Einrede und Behelff würcklich immittirt und eingesetzt werden solle: Da nun aber ... die rechtliche Entscheidung ... dahin gegeben werden wollen, daß dem ausgangen verkündt- und reproducirten Kayserl. Mandato mit Abtrett- und Einraumung der verhypothecirten Aemter Beßigheim und Mundelsheim ... wegen im Tausch-Contract mit übergebener, aber demselben wieder entzogener Kellerey Malsch, und Pfleeg Ottersweyher, ermanglenden Gefäll und Früchten Folge geleistet werden solle ...
— [S.l.], [1732] [VD18 14304783]
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