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2 Eisenbnhnnetz u, milit, Organisation der Eisenb. bei Ausbruch des Krieges 1870.

Deii Bemühungcii der preußischen Militärverwaltung war es auch
im Laufe der Zeit gelungen, dicsen Reglemenls°) zunächst im Nord-
deutschen Bunde für allc Staats-Eisenbahnen und unter Staatsverwaltung
stehendeu prenßischcn Privatbahnen Gültigkeit zu verschaffen. Demnächst
erklärten sich auch die süddeutschen Regierungen auf Grund der im
August 1869 eingcleiteten Verhandlungen zur Slnnahme der Vorschriften,
die cine einheitliche Durchführung der Aufmarsch-Transporte gewährleisten
sollten, bereit. Das bezügliche Abkvmmen sollte vom 1. Ianuar 1871
ab Gültigkeit erhalten. Als aber im Iuli 1870 der Krieg ausbrach,
nahmen die süddeutschen Regierungen und alle Privatbahnen die be-
züglichen preußischen Vorschriften freiwillig an.

Wenn auch hierdurch noch keine einheitliche militärische Organisation
der Eiscnbahnen fiir Kriegszwecke auf fester, gesetzlicher Grundlage ge-
schaffcn war, so hatte man doch für die militärische Ausnutzung der
Eisenbahnen auf dem Wege der Vereinbarung gewiffe Normen gewonnen,
die im Wesentlichen Folgendes festsetzten:

Nach dem Reglement über die »Organisativn des Transports
größerer Truppenmaffen auf Eisenbahnen« lag die oberste Leitung der
Truppen-Transporte in den Händen der Zentral-Kommission, welche
sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzte:
ein höherer Offizier als Vorsitzender,
ein Offizier des Allgemeinen Kriegs-Departements,
ein Offizier des Generalstabes,

. ein Rath aus dem Militär-Oekonomie-Departement,
ein oder zwei Räthe aus dem Handelsministerium, "*)
ein Rath aus dem Ministerium des Inuern.

Der Sitz dieser bereits im Frieden bestehenden Zentral - Kommission
war Berlin. Zwei Mitglieder derselben, nämlich der Generalstabs-Offizier
und ein Vertreter des preußischen Handelsministerinms bildeten eine be-

') Diesk Reglements waren:

1. Reglement vom 1. Mai 1861 für die Beförderung von Truppen, Militär > Effekten
und sonstigen Armee < Bedürfniffen auf den Staats-Eisenbahnen.

2. Hnstruktion vom I. Mai 1861 für den Transport der Truppen und des Armee-
Materials auf Eisenbahnen nebst Anhang vom 1. Iuli 1861, enthaltend Anlcitung
zur Ausführung der Beförderung verwnndeter und kranker Militärs auf Eisenbahnen.

3. Organisation dcs Transportes größerer Truppenmaffen auf Eisenbahnen vom I.Mai
1861.

4. Instruktion für die den (Eisenbahn-) Etappen-Kommandanten beigegebenen Der-
pstegungsbeamten vom 1. Dezember 1863.

ö. Organisation des Etappen < Wesens zur Zeit des Krieges vom 2. Mai 1867.

") Oie preußischen Eisenbahnen waren damals deni Minister für Handel ic. unterstellt.
 
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