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Die Durchsührung des Eisenbahn - Aufmursches.

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und die Truppentheile dafür speziell verantwortlich zu machen,
daß sie rechtzeitig sdie erforderliche Zeit vor der angesetzten
Abfahrtszeit) zur Verladung auf den Einschiffnngs-Bahnböfen
bereit sind.

2. Die General-Kommandos sind autorisirt, wcnn es nöthig
erscheint, Modifikationen in den znm Hinmarsck an die Ein-
schiffungsorte angesetzten Märschen eintrcten zu lassen, insofern
dadurch die im Marsch- und Fahr-Tableau angesetzte An-
kunftszeit ani Einladeort nicht alterirt wird.

3. Modifikationen in den Märschen der nicht znr Eisenbahnfahrt
kommenden Besatznngs- und Ersatz-Truppen dürfen nur in-
soweit stattfinden, als dadnrch die rechtzeitige Kompletirung
der Festungs- pp. Besatzungen nicht leidet. Auch kann für
solche Truppentheile auch Eisenbahn-Beförderung seitens der
betreffenden General- oder stellvertretknden General-Kommandos
veranlaßt wcrden, insoweit die Bahnen dieselbe leisten können
nnd es sonst wünschenswerth erscheint.

4. Die Instradirung dcr Truppentheile, über welche durch die
erwähnten Tableaux nicht verfügt ist, hat seitens der General-
Kvmmandvs selbst zu erfolgen.

5. Ebeiisv haben diese oder die Truppentheile selbst das Nähere
in Bezug anf die Dampsschifffahrten zu veranlassen.

6. Quartiermacher sind allen zum Transport kommenden Truppen
etwa 2 Tage voranszusenden.

Für die am l. und 2. Transporttage fahrenden Truppen
ist die Beförderung der Quarticrmacher durch die General-
Kommandos mittelst der Privatzüge, bei etwaiger Einstellung
derselben durch die betreffende Linien-Kommissioii zu veran-
laffen. Die Quartiermacher der an spätercn Tagen fahren-
den Truppen sind geeigneten Truppenzügen anzuschließen.

7. Das an den Hauptmagazinpunkten nöthige Personal des
Feld-Haupt-Proviant-Amts, des Feld-Bäckerei-Amts
und der Feld-Bäckerei-Kolonne ist in analoger Weise so
früh als möglich vorauszusenden. Der Rest, bcsonders
Fahrzcuge und Pferde, kann alsdann da zur Beförderung
kommen, wo die betreffenden Administrativneii pp. in den
Tableaux angesetzt sind.

Kriegs-Ministerium.

Die oberste Leitung bei endgültiger Feststellung und Aus-
führung der militärischen Aufmarsch-Dispositionen lag in den
Händen des Chefs der Eisenbahn-Abtheilung des großen Generalstabes
 
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