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Die Durchführung bes Eisenbahn - Ausmarsches.

Die Vorbereitungen, welche die Eisenbahnverwaltungen
zu treffen hatten, sind in großen Zügen in dem nachstehenden Erlaß
des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe angegeben:

Berlin, l9. Juli 1870.

An sämmtliche preußische Eisenbahn-Verwaltnngen.

In wenigcn Tagen werden die Transporte beginnen, welche
die dentschen Truppen dem alten Feind dcs Vaterlandes entgegen-
führen sollen.

Die Erekutiv-Kvmmissivn nnd die Linien-Kommissionkn sind
bereits zusammengetretcn, um diese Transporte zu regeln. Die
größte Beschleunigung der Transporte ist von der weittragendsten
Bedeutnng/ jeder Tag, jede Stunde, um welche die Truppen
früher anf dem Kriegsschauplatze eintreffen, von nnbercchenbarer
Wichtigkeit. Mit jedem Schritt unseres Heeres gegen die Grenze
mindert sich mehr und mehr die Gefahr, daß deutsche Erde vom
Feinde betreten wird.

Den Eisenbahneu fällt eine große Aufgabe zu/ sie zu lösen,
bedars es der äußersten Anspannung aller Kräste. Die volle
Leistuugsfähigkeit muß überall in Anspruch genommen werden.
Während im Iahre 1866 neben den Militärzügen auf manchen
Bahnen noch Personen- und theilweise selbst Güterzüge beibehalten
werden konnten, wird dies neben den bevorstehenden Transporten,
aus den davon berührten Routen nicht möglich sein. Der Güter-
verkehr muß dort sowohl während der Transporte, als auch schon
einige Tage vorher gänzlich sistirt werden, ebenso im Großen
und Ganzen der Pcrsonenverkehr. Nur da werden die Exekutiv-
Kommission resp. die Linien-Kommissionen nach Verlauf der
ersten beideu Transporttage einzelne Personenzüge im
Tempo der Militärzüge zulassen, wo dies ohne irgend welche
Gesährdung der Regelmäßigkeit der Militärzüge bei gleichzeitigem
Ueberstuß au Transportmaterial uud Maschinenkraft angänglich
erscheint. Der gesammte Lokomotiv- und Wagenpark ist, svweit
dazu brauchbar, ausschließlich für die Militärzüge zu verwendcn.

Das auf ciner Route etwa überflüssige resp. dasjenige Material,
welches auf den sür den Transport nicht direkt in Anspruch ge-
nominenen Bahnen vorhanden ist, muß denjenigen Transport-
linien, aus welchen daran Mangel herrscht, nach Maßgabe der
Reqnisitionen der Linien - Kvnimissivn resp. der über die Disposttion
endgültig entscheidenden Exekntiv-Kommissivn übcrwiesen werden.
Uni die schlcnnigste Ausrüstung des gesammten Materials babe ich
 
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