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Die Durchführung des Eiscubahn-Aufnmrsches.

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General - Kommando die betreffenden Truppen anf anderen gut
geeigneten Stationen (Liegnitz, Oppeln) znr Einladnng gelangen
zn laffen, solche Aenderungen aber unverzüglich der Vinien-Kom-
mission O mitzutheilen.

Für alle Truppen-Transporte gleichmäßig sind die nachstehenden
Bestimmungen zu beachten:

1. Die in den Fahrt-Dispositionen angegebenen Abfahrtszeiten
sind überall unbedingt und genan einzuhalten und
die Truppcntheile dafür speziell verantwortlich zu machen,
daß sie rechtzeitig fdie erforderliche Zeit vor der angesetzten
Abfahrtszeit) zur Verladung anf den Einschiffungs-Bahn-
höfen bereit sind.

2. Quartiermacher sind allen zum Transport kommenden Truppen
etwa zwei Tage vorauszusenden.

Exekutiv-Kommission.

Aus vorstehenden Anordnungeu gcht hervor, daß die bereits aus-
gegebenen Fahrt-Dispositionen auf den Linien V und 6 umgestoßen wurden,
dagegen aus den tstnien l>, I) und D ncue Fahrt-Dispositionen für noch
nicht mit Truppen besetzte Echelons zur Ausgabe gelangteu.

Die bis zur Landesgreuze führenden Linien .4, 0 und O werden
durch die fechtenden Truppcn des I. und VI. Armee-Korps ausgenutzt,
während Linie D und I), die bei Mosbach bezw. Castel bei Mainz ab-
schließcn, vorzugsweise Kolonnen und Trains befördern. Allerdings mußtc
auch die 2. Kavallerie- Division auf Linie I) heranfahren und daher in
Castel die Eisenbahu verlaffen, weil die Linien V, 0 und D durch die
vorerwähnten Korps voll in Anspruch genommen waren.

Erwähnenswerth ist die Verfügung an die General-Kommandos,
daß nur die Kolonnen und Trains der crsten Staffel nach der aus-
gegebenen Fahrt-Disposition auf Linie V bezw. 6 bcfördert würden,
während die Kolonnen und Trains der zwciten Staffel sofort nach voll-
endeter Mobilmachung in Äarsch zu setzen waren, so daß sie bereit
standen:

vom III. Armee-Korps vom 18. Mobilmachungstage (2. August) ab
in Wittenberg,

vom IV. Armee-Korps vom 19. Mobilmachungstage (3. August) ab
in Halberstadt,

vom X. Armee-Korps vom 21. Mobilmachungstage )5. August) ab
in Höxter und Holzminden,

vom Garde-Korps vom 22. Mobilmachungstage (6. August) ab
in Wittenberg.
 
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