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Die Durchführung des Eisenbuhn < Aufmarsches.

Durch diese Anorduungen wurde den versammelten Korps die Ver-
fnguug über die zweite Staffel der Kolonnen und Trains auf unbestimmtc
Zeit genommen. Denn sie gelangten, wie aus Anlage 8 zu ersehen,
nicht nur um mehrere Tage später zur Beförderung, als es unmittelbar
hinter den Korps möglich geweseu wäre, sondern wurden sogar weiter
rückwärts, auf dcm rechten Rheiuufer ausgeladen, wo sie zum Rhein-
übergang bei Mainz die sür den Aufniarsch geschlagene Schiffbrücke be-
nutzten (vergl. Seite 33), um durch Fußmarsch ihre Korps zu erreichen.
Da sich nun die Armec nach den sicgreichen Schlachtcn zu Anfang August
vorbewegte, so machte sich die Trennung der Trains von ihren Korps bei
der Verpflegung derselben äußerst nachtheilig fühlbar (vergl. Seite 57 u. f.).
Diesc Schwierigkeit mußte aber überwunden werden und fiel nicht ins
Gewicht gegenüber dem entscheidcnden Vortheil, der durch die schnellerc
Vcrsammlung der fechtenden Truppen erreicht worden war.

Trotz der erwähnten Aendcrungcn in den getroffcnen Dispositionen
verlief der Abtransport im Allgemeinen planmäßig, abgesehcn von
kleincren Störungen und Reibungen, welche aber von dcn auSführenden
Behördcn glücklich überwunden wurden.

Solche Störungcu ergaben sich zunächst durch maucherlei unvvrher-
gcsehcnc Anforderungen, die bei Ausbruch des KriegeS an die Eisenbahnen
herantraten, ohne daß die entsprechenden Friedensvorbereitungeii gctroffen
waren.

Denn ebenso wie während der Durchführung der Mobilmachungs-
Transpor-te stellten Transportführer, Truppen-Bchörden, Intcndanturen,
Liefcranten, Pferdehändler u. s. w. zahlreichc berechtigte und uuberechtigte
Anforderuugeu an die Eisenbahnverwaltungen, die Linien-Kommissioiien
und an die Exekutiv-Kommission oder an das Kriegsministerium, um die
Bcförderung von Transporten aller Art durchzusetzen.

Den ersten Ansturm hatten wieder die Eisenbahu-Beamten und
-Behörden auszuhalten, welchc indessen mit Beginn der Truppen-Trans-
porte alle Anforderungen ablehnten und an die Pinien-Kommissionen
vcrwiesen. Nun ging der Sturmlauf gegen diese los, welche ihrerseits
grundsätzlich antworteten, daß die planmäßige Durchführnng der Auf-
marsch-Transporte vorginge und alle übrigcn Anforderungen zurücktreten
müßten, bis der Aufmarsch der Armee vollcndet sei. Dieser von den
Viiiien-Koinniissionen in zahlreichen Fällen, täglich von Neuem gcgebene
Bescheid genügte aber vft nicht und bedurfte der Bestätigung und des
Schutzes durch dic Exekutiv-Kommission, welchc mit fcster Hand die
Durchführung der Aufmarsch-Transpvrte leitetc.

Die nachstchende Auswahl von Depeschen aus den Akten der
Exekntiv-Kommission soll ein Bild Vvn den Reibungen geben, welche sich
 
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