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III.

OESTERREICHS THÄTIGKEIT

zur Erforschung und Erhaltung der vaterländischen Denk-
male während der letzten zehn Jahre.

Wenngleich sich in Oesterreich stets Persönlichkeiten und Institute
fanden, die zum Schutze und zur Erhaltung unserer zahlreichen heimat-
lichen Kunstdenkmale mit ihrem Wissen und mit ihrem Vermögen
eintraten, so kann man doch erst die Fünfziger-Jahre dieses Jahrhunderts
als den Zeitpunkt bezeichnen, in welchem eine regere Obsorge, und
zwar in grösseren Kreisen, mit namhafteren Mitteln und vom wissen-
schaftlichen Standpunkte geleitet, sich allenthalben hiefür kundgab.

Wir begegnen von diesem Zeitpunkte an mehreren wissenschaft-
lichen und Specialvereinen und insbesondere auch Staatsanstalten, die
sich die Erforschung des Landes nach seinen Denkmalen, deren Be-
schützung und Erhaltung oder Sammlung, ferner die Verbreitung der
Kunde derselben und deren wissenschaftliche Verwerthung zur Aufgabe
stellen.

Wir wollen mit der Besprechung der Thätigkeit des wichtigsten
dieser Institute beginnen.

A.
Die k. k. Centralcommission für Kunst- und historische

Denkmale.

Schon seit dem Jahre r853 in's Leben gerufen und gegenwärtig als
dem k. k. Unterrichts-Ministerium unterstehende Staatsanstalt im Interesse
ihrer Aufgabe als Centralcommission zur Erforschung und Erhaltung
von Baudenkmalen wirkend, wurde diese Institution mit kaiserlicher
EntSchliessung vom 18. Juli 1873 w unter dem Eingangs benannten Titel

* S. Anhang A, enthaltend das Statut der Centralcommission nach der Organi-
sation vom Jahre iSy3.
 
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