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■48 AKADEMIEN FÖR BILDENDE KUNST ETC.

Eigenthums aufzustellen, welche die Akademie seit ihrer Gründung zu
erwerben in der Lage war.

Erst in den letzten Jahren gelang es die Mittel zu beschaffen,
um ein würdiges Gebäude für die Akademie herzustellen, das nicht
blos geeignet ist, die eigentlichen Unterrichtsräume in sich aufzunehmen,
sondern auch die im Besitze der Akademie befindliche Bibliothek, die
Kupferstich- und Handzeichnungen-Sammlung, die Gemäldegalerie und
das Museum der Gypsabgüsse unter einem Dache zu vereinen. Ausser
diesem neuen Gebäude wurde auch ein selbständiger Bau für die Bild-
hauermeisterschulen (derselbe liegt in der Nähe der Belvederelinie) auf-
geführt, so dass gegenwärtig die Akademie nicht blos über grosse,
zahlreiche und ausreichende Räumlichkeiten verfügt, sondern sich zugleich
eines monumentalen Baues erfreut, wie dies wohl bei keiner anderen
ähnlichen Anstalt Mitteleuropas der Fall ist.

Die heutige Organisation der Akademie der bildenden Künste in
Wien ist nach einem Statut vom Jahre 1872 geregelt. Gemäss dieser
Organisation trat die Akademie in die Reihe der Hochschulen mit einem
aus dem Lehrkörper auf je zwei Jahre gewählten Rector. Die pädago-
gische und didaktische Leitung der Anstalt liegt in den Händen des
Lehrkörpers, dessen Vorstand der jedesmalige Rector ist. Die Admini-
stration der Akademie besorgt der ständige Secretär; ihm obliegt die
Leitung der Kanzlei- und Rechnungsgeschäfte auf Grund eines beson-
deren Reglements.

Durch diese Organisation hat die Akademie alles das abgestreift,
was ihr in früheren Zeiten als Kunstbehörde zugewiesen wurde, und
zugleich sich von jenen Arbeiten befreit, welche ihr durch die ihr zu-
gemuthete Beeinflussung der Kunstgewerbe zugefallen waren, und die
auch die Heranbildung von Zeichenlehrern verursacht haben. Die Aka-
demie ist gegenwärtig nur auf jenes Gebiet beschränkt, welches die
Pflege der grossen Kunst umfasst, wie dies auch in den Statuten prä-
cisirt ist, um die akademische Jugend zu selbstständiger künst-
lerischer Thätigkeit in den grossen Zweigen der bildenden
Kunst heranzubilden. Es werden auch jene Hilfsfächer und Wissen-
schaften gelehrt, welche geeignet sind, diesen Zweck zu fördern. Als
Hauptfächer werden betrachtet: Malerei, Sculptur, Architektur, Graveur-
und Medailleurkunst und Kupferstecherei.

Als Hilfsfächer sind die Anatomie, die Perspective und die Styl-
lehre zu betrachten, als Hilfswissenschaften allgemeine und Kunst-
geschichte, Farbenlehre und Farbenchemie, dann Kunstmyfbologie.

Dieser Aufgabe entsprechend zerfällt die Akademie in eine allge-
meine Maler- und Bildhauerschule, deren Aufgabe es ist, ihren Zöglin-
gen jenen Grad künstlerischer und technischer Bildung beizubringen,
 
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