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OESTERRE1CHISCHES MUSEUM. ETC.

Gleichzeitig wurde der Universitätsprofessor Dr. R. v. Eitelberger
zum Director und der fürstl. Liechtenstein'sche Bibliothekar Jakob Falke
zum ersten Custos und Director-Stellvertreter ernannt.

Es würde bei den damals herrschenden Finanzverhältnissen des öster-
reichischen Kaiserstaates ganz unmöglich gewesen sein, ein dem Zweke
des Museums entsprechendes Gebäude zu errichten und die zur so-
fortigen Beeinflussung der Kunstgewerbe erforderlichen Vorbilder früherer
Kunstepochen allein aus Staatsmitteln anzuschaffen. Durch die Liberalität
des A. H. Hofes wurde aber das ehemalige Ballhaus zu Zwecken des
Museums adaptirt und die kunstindustriellen Objecte früherer Epochen
aus den kaiserlichen Sammlungen dem Museum zur Benützung überlassen.
Dem erhabenen Beispiele kaiserlicher Munificenz folgend, wurden auch
von Seite des hohen Adels, der Geistlichkeit und aus dem Kreise her-
vorragender Amateure mustergiltige Arbeiten aus früheren Jahrhunder-
ten leihweise an die neu gegründete Anstalt abgegeben, und in Ver-
bindung mit der vom Reichsrathe bewilligten Dotation zum Ankaufe
solcher Gegenstände und der von manchen Seiten einlaufenden Geschenke
wurde es möglich, in verhältnissmässig kurzer Zeit die Aufmerksam-
keit sowohl der Industriellen als auch der Bevölkerung Wiens auf die
neue Anstalt und deren Zwecke zu lenken.

Um dem neuen Museum die an dasselbe gestellten Anforderungen
zu erleichtern, wurde dem Director desselben ein Curatorium an die
Seite gestellt, das durch Männer gebildet wurde, welche sowohl durch
ihre Lebensstellung als durch ihre Fachkenntnisse berufen waren, die
Zwecke der jungen Anstalt zu fördern.

Auf diese Weise ist das Oesterreichische Museum im Jahre 1863
entstanden. Fast ein Jahr dauerten die verschiedenen Vorbereitungen,
bis am 21. Mai 1864 die Anstalt dem Publicum geöffnet werden konnte.
So unscheinbar und klein die Räume im Ballhause auch waren, das
Museum erfreute sich bald eines regen Besuches, der von Tag zu Tag
an Zahl zunahm. Die Zielpunkte, welche das Museum von seiner Grün-
dung angefangen bis zum heutigen Tage verfolgte, liegen klar vor
Aller Augen.

Der §. 1 der Statuten, welcher dem Museum die Förderung der
kunstgewerblichen Thätigkeit, die Hebung des Geschmackes und die
Herbeischaffung der Mittel, welche Kunst und Wissenschaft hiezu bieten,
vorschreibt, ist stets als Endziel alles Strebens betrachtet worden. Was
von der Zeit der Gründung bis in die Gegenwart von Seite des Mu-
seums geschehen ist, um dem gedachten Ziele möglichst rasch nahe zu
kommen, ist keine Veränderung, sondern nur eine Erweiterung, ein
Ausbau der ursprünglichen Absichten. Das Museum war glücklicher-
weise nie in der Lage, einen Paragraph seiner Statuten verändern zu
 
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