Von Frankreich. .
Die drey gegen Mittag?
Die drey gegen Mittag sind Provence, Lar^
guedoc und Guymne.
Wo liegen die siebenzehn kleinere Gouvernements ?
Von den siebenzehn kleinem Gouvernements
Liegen fünf gegen Abend, fünf in der Mitte, vier
gegen Morgen und drey gegen Mittag.
Welches sind die fünf gegen Abend?
Die fünf gegen Abend sind Marne, Aujou,
porrou, die Landschaft Aunis und Gaimonge.
Die fünf in der Mitte?
Die fünf in der Mitte sind Orlöantrois,
Berry, Touraine, Marche und Limousin.
Die vier gegen Morgen?
Die vier gegen Morgen sind Nwernois,
Bourbonnais, Lyonnojs und Auvergne.
Die drey gegen Mittag?
Die drey gegen Mittag sind Böarn, die Graf-
schaft Foix und Rsußillon.
Was ist in Ansehung des Finanzwesens zu merken?
In Ansehung des Finanzwesens ist das ganze
Reich in zwey und dreyßig Generalitäten ringe-
theilt. Unter diesen sind zwölf Generalitäten,
welche ?rü's ä' ktstg heißen, wormn die Stände
die verwilligten Abgaben unter sich selbst verthei-
len und einsammeln. Die übrigen zwanzig Ge-
neralitäten sind ?AI8 ä'LleKion8, darinn der
König das Recht hat, die Abgaben nach Belie-
ben auszuschreiben und einzuheben. Jeds Gene-
ralität hat ihren Intendanten.
Die drey gegen Mittag?
Die drey gegen Mittag sind Provence, Lar^
guedoc und Guymne.
Wo liegen die siebenzehn kleinere Gouvernements ?
Von den siebenzehn kleinem Gouvernements
Liegen fünf gegen Abend, fünf in der Mitte, vier
gegen Morgen und drey gegen Mittag.
Welches sind die fünf gegen Abend?
Die fünf gegen Abend sind Marne, Aujou,
porrou, die Landschaft Aunis und Gaimonge.
Die fünf in der Mitte?
Die fünf in der Mitte sind Orlöantrois,
Berry, Touraine, Marche und Limousin.
Die vier gegen Morgen?
Die vier gegen Morgen sind Nwernois,
Bourbonnais, Lyonnojs und Auvergne.
Die drey gegen Mittag?
Die drey gegen Mittag sind Böarn, die Graf-
schaft Foix und Rsußillon.
Was ist in Ansehung des Finanzwesens zu merken?
In Ansehung des Finanzwesens ist das ganze
Reich in zwey und dreyßig Generalitäten ringe-
theilt. Unter diesen sind zwölf Generalitäten,
welche ?rü's ä' ktstg heißen, wormn die Stände
die verwilligten Abgaben unter sich selbst verthei-
len und einsammeln. Die übrigen zwanzig Ge-
neralitäten sind ?AI8 ä'LleKion8, darinn der
König das Recht hat, die Abgaben nach Belie-
ben auszuschreiben und einzuheben. Jeds Gene-
ralität hat ihren Intendanten.