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Falke, Jakob
Geschichte des fürstlichen Hauses Liechtenstein (Band 1) — Wien, 1868

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https://doi.org/10.11588/diglit.42202#0459
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443

König Wenzel war gestorben (1419), und Sigmund, sein
Nachfolger, noch in Ungarn beschäftigt, bedurfte der thätigen Bei-
hülfe gegen die Hnssiten und die böhmischen Anführer, um nur
in den Besitz seines Erbes zu gelangen. In diesem andauernden
Kriege hatte Hartneid verschiedentlich Gelegenheit für Sigmund
und seinen verbündeten Schwiegersohn Herzog Albrecht Dienste
zu leisten, es hatten aber auch seine eigenen Besitzungen in Mäh-
ren und Oesterreich viel Schaden davon zu leiden. Im Jahre
1420 machte Hartneid wahrscheinlich den Krönungszng nach Prag
mit; sicherlich stand er zu jener Zeit für König Sigmund mit
Kriegsleuten im Felde, denn dieser verspricht damals ihm und
Johann von Neuhans dafür, daß sie ihm auf sein Begehren
Kriegslente zugeführt haben, sie für alle Schäden, die sie von
den Feinden nehmen sollten, zu bezahlen >). Hartneid übernahm
dann die Bewachung und Vertheidigung des Brünner Schlosses
Spielberg und behauptete dasselbe rühmlichst, bis er den Befehl
1423 an Watzlaw von Dnben und Andreas von Lessan abtreten
konnte'ch. Mit dieser Befehlshaberschaft Hartneids ans dem Spiel-
berg scheint ein Schuldbrief vom Jahre 1421 in Verbindung^)
zu stehen, darin sich Bürgermeister und Rath der Stadt Brünn
auf Befehl Kaiser Sigmunds verschreiben, daß sie an Hartneid
von Liechtenstein des Kaisers Rath jährlich eine bestimmte
Summe von dem Einkommen, so sie jährlich an Kaiser Sigmund
zu reichen schuldig sind, bezahlen wollen, die Hälfte zu Michaelis,
die andere Hälfte zu Georgi. Vermnthlich war dies seine Be-
soldung als Befehlshaber der Feste. Der Mitschutz des Spiel-
berg wurde bald daraus (1424) durch Herzog Albrecht als
Sigmunds Statthalter in Mähren den Bürgern von Brünn
selbst übertragen.

3 Liecht. Archiv T. 13.
3 A. 3. Hartneid war damals, wie aus der Urkunde hervorgeht,
krank und konnte nicht zum Kaiser kommen, der sich in Preßburg aufhielt
und ihm von hier aus den Befehl zur Uebergabe des Commandos zuschickte.
3 N. 10.
 
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