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KNIGGE ALS SCHALK

Hiftorifches / Von Ferdinand Bolt

Nicht selten kommt es vor, daß gerade berühmte und bekannteMänner
gleichzeitig auch Schalks sind und alle möglichen und unmöglichen Tor-
heiten ausführen. Einer dieser war der Freiherr v. Knigge, jener Mann,
der besonders durch sein lehrreiches Buch „Uber den Umgang mit Men-
schen" berühmt wurde. Bon ihm erzählt man sich einige sehr lustige
Streiche, die noch nicht überall bekannt sein dürsten.

Knigge lebte zu einer Zeit, da das Hofleben in Deutschland noch
in vollster Blüte stand. Als er noch nicht zwanzig Jahre alt war,wurde er
auf einer Reise nach Kassel dem damaligen Landgrafen Friedrich II. vor-
gestellt, der ihn bei dieser Gelegenheit sogleich zum Hofjunker und zum
Assessor bei der Hof- und Domänenkammer erhob. In diesem seinem
„Berufe" gestattete er sich allerhand Tollheiten und Schalkenstückchen,
die uns gleichzeitig den Ton offenbaren, der damals am Hof zu Kassel
herrschte.

Gewöhnlich, wenn der Landgraf zu Bette war, lud die Landgräfin
Philippine, die keine Freundin der Langeweile war, abends eine aus-
gewählte Gesellschaft in ihre Appartements ein, wo sie sich mit dieser
ganz dem Genüsse geselliger Spiele überließ, ohne daß natürlich ihr
Gemahl von diesen Abenden eine Ahnung hatte. Knigge, der sich von
dieser Gesellschaft ausgeschlossen sah und dies abfällig empfand, beschloß,
die Freuden der Landgräfin zu stören. Er wußte sich die Nachtmütze
und den Schlafrock des Landgrafen zu verschaffen, warf beides über,
indem er gleichzeitig feine hagere Gestalt mit Kissen bis zur Leibesfülle
des Landgrafen stopfte, und erschien nun plötzlich im Türrahmen des
Gesellschaftszimmers,in dem die Herren mit derLandgräfin eben „Blinde-

kuh" spielten. Niemand dachte anderes bei dem Anblick der Figur, als
daß der Landgraf vor ihnen stand, und alle stürzten ängstlich auseinan-
der. Der Pseudo-Landgraf schüttelte unter dem Türrahmen indessen nur
einige Male mißbilligend den Kopf, drohte mit dem Finger und zog sich
dann mit dem nachgeahmten schwerfälligenSchritt desLandgrafen zurück.

Voller Schrecken erwartete man anderntags die Ausbrüche des
Mißbehagens von seiten des Landgrafen. Er schwieg aber und seine
Gattin stellte, da sie die nächtliche Aufmachung als eine Warnung an-
sah, ihre heimlichen Belustigungen ein. Nicht lange aber und sie erfuhr,
daß Knigge, der in seinem jugendlichen Wermut nicht lange schweigen
konnte, der nächtliche Ruhestörer gewesen. Und sie war klug genug, ihn
auf ihre Seite zu ziehen, der von nun an ihr eifrigster Förderer in diesen
Privatvergnügen ward.

In sehr origineller Weise ließ Knigge oft der Landgräfin private
Mitteilungen zukommen. Da er nicht immer die Möglichkeit sah, sie
ohne Zeugen zu sprechen, suchte er sich während des Gottesdienstes
ihr zu nähern, um ihr nach der Melodie des Kirchenliedes dasjenige
vorzusingen, was sie wissen sollte. Zum Exempel nach der Melodie:
„Ein' feste Burg ist unser Gott rc.", „Heut abend geht der Landgraf
aus rc." ..

Eines Tages erschienen zwei Engländer in Kassel, die sich bei Hofe
vorstellen lassen wollten. Knigge erfuhr dies und suchte ihre Bekannt-
schaft zu machen. Die beiden Söhne Albkons gestanden dabei dem Hof-
junker ihre Verlegenheit betreffs des Zeremoniells bei der Audienz
und baten ihn um seine Unterstützung. Knigge griff sogleich zu, sich

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Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Knigge als Schalk"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Stockmann, Hermann
Entstehungsdatum (normiert)
1925 - 1925
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Karikatur
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
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Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 163.1925, Nr. 4173, S. 40

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