Das war zu Lippehne im Lande der Mark
Zu Markgraf Waldemars Zeiten,
Da wußten die Brauer gewürzig und stark
Ein treffliches Bier zu bereiten,
Und tagte der Rat zum Wohle der Stadt,
In tiefe Weisheit versunken,
Auf daß man dabei nicht gedurstet hat,
Ward felbiges Bier getrunken.
Doch Peter Wadepuhl griff zum Kiel
Und schrieb an den Herrn im Lande:
Durchlauchtigster Markgraf! Hier gilt es viel,
O steuert dem Uebelftande!
Der Bürgermeister vergönnet mir nicht,
Am frischen Trunk mich zu laben.
Wie kann ich erfüllen die Ratsherrnpflicht,
Soll stets ich die Neige nur haben?"
Ein Humpen kreiste von Hand zu Hand,
Zuletzt bekam ihn der Jüngfte.
Herr Peter Wadepuhl war er genannt,
An Weisheit nicht der Geringste
Im Rate, ein wackerer märkischer Mann.
Den hat es nun endlich verdrossen:
Er hat, eh‘ die frische Runde begann,
Nur immer die Neigen genossen.
Der Markgraf Waldemar kam zu dem Schluß:
Dem Wadepuhl soll fein Recht fein!
Nur immer Neigen zu kriegen, das muß
Dem Magen und Haupte schlecht fein.
Er schickt' nach Lippehne ein Pergament,
Drin stand fein Urteil und Wille.
„Qui bibit ex negas," so hieß es am End',
„Ex frischibus incipit ille."
Der Bürgermeister schnaubte ihn an:
„Wer wagt es, hier ändern zu wollen!
Die Neige des Humpens dem jüngsten Mann,
Mir aber darauf den vollen!"
Herr Wadepuhl grollte. Ein Murren ging
Für ihn auch unter dem Volke,
Und über Lippehne drohend hing
Der Empörung düftere Wolke.
„Wer die Neige getrunken, erhalte danach
Den Krug, gefüllt bis zum Rande!"
War auch das Lateinisch überaus schwach,
Es zeugte von hohem Verstände.
Der Spruch des Markgrafen Waldemar,
Den stets man rühmend erwähne,
Noch lange in strenger Geltung war
Als Trinkrecht von Lippehne.
350
Zu Markgraf Waldemars Zeiten,
Da wußten die Brauer gewürzig und stark
Ein treffliches Bier zu bereiten,
Und tagte der Rat zum Wohle der Stadt,
In tiefe Weisheit versunken,
Auf daß man dabei nicht gedurstet hat,
Ward felbiges Bier getrunken.
Doch Peter Wadepuhl griff zum Kiel
Und schrieb an den Herrn im Lande:
Durchlauchtigster Markgraf! Hier gilt es viel,
O steuert dem Uebelftande!
Der Bürgermeister vergönnet mir nicht,
Am frischen Trunk mich zu laben.
Wie kann ich erfüllen die Ratsherrnpflicht,
Soll stets ich die Neige nur haben?"
Ein Humpen kreiste von Hand zu Hand,
Zuletzt bekam ihn der Jüngfte.
Herr Peter Wadepuhl war er genannt,
An Weisheit nicht der Geringste
Im Rate, ein wackerer märkischer Mann.
Den hat es nun endlich verdrossen:
Er hat, eh‘ die frische Runde begann,
Nur immer die Neigen genossen.
Der Markgraf Waldemar kam zu dem Schluß:
Dem Wadepuhl soll fein Recht fein!
Nur immer Neigen zu kriegen, das muß
Dem Magen und Haupte schlecht fein.
Er schickt' nach Lippehne ein Pergament,
Drin stand fein Urteil und Wille.
„Qui bibit ex negas," so hieß es am End',
„Ex frischibus incipit ille."
Der Bürgermeister schnaubte ihn an:
„Wer wagt es, hier ändern zu wollen!
Die Neige des Humpens dem jüngsten Mann,
Mir aber darauf den vollen!"
Herr Wadepuhl grollte. Ein Murren ging
Für ihn auch unter dem Volke,
Und über Lippehne drohend hing
Der Empörung düftere Wolke.
„Wer die Neige getrunken, erhalte danach
Den Krug, gefüllt bis zum Rande!"
War auch das Lateinisch überaus schwach,
Es zeugte von hohem Verstände.
Der Spruch des Markgrafen Waldemar,
Den stets man rühmend erwähne,
Noch lange in strenger Geltung war
Als Trinkrecht von Lippehne.
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Das Trinkrecht von Lippehne"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Entstehungsdatum
um 1930
Entstehungsdatum (normiert)
1920 - 1940
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)