liche Zug sich in meinem äußeren
Machtbereich befinde? Durchaus
nicht, lieber Oskar!
Also, mein Junge, du darfst
von jenem fraglichen Zuge, wenn
du ihn auf meine Person be-
ziehen willst, nicht in so laien-
hafter Weise sagen: Dein Zug.
Du mußt dich einer den tat-
sächlichen Verhältnissen ent-
sprechenden Wendung bediene»,
etwa: Der Zug, mit dem du
fahren willst.-Ja, und nun:
Was wolltest du mir eigentlich
sagen?"
Der Neffe Oskar grinst un-
verschämt. „Ich wollte sagen:
Der Zug, mit dem du fahren
wolltest, ist vor 2 Minuten ab-
gefahren."
Ein bestimmter Zug
Zug im Sinne, den du unter-
schiedlich vor andern Zügen be-
zeichnen willst. Dazu aber be-
dienst du dich eines Possessiv-
pronomens, das geeignet ist,
zwischen meiner Person und
jenem Zuge ein Eigentuins- be-
ziehungsweise Besitzverhältnis
anzudeuten. Was denkst du dir
dabei, Oskar? Kannst du be-
haupten, daß der fragliche Zug
mein Eigentum sei, Eigentum
im Sinne des römischen, ur-
sprünglich nur auf Grundstücke
angewendeten „dominium" als
Bezeichnung des Rechtes auf
die — abgesehen von Vorschrif-
ten des Gesetzes und entgegen-
stehcnde» Rechten Dritter —
gänzliche und ausschließliche
Äerrschaft über eine Sache?
Schlage einmal den Para-
graphen 903 des Bürgerlichen
Gesetzbuches auf, der besagt:
„Der Eigentümer einer Sache
kann, soweit nicht das Gesetz
oder Rechte Dritter entgegen-
stehe», mit der Sache nach Be-
liebe» verfahren und andere
von jeder Mitwirkung aus-
schließen." „Run, Oskar-
kannst du behaupten, daß ich,
volkstümlich ausgedrückt, mit
dem fraglichen Zuge machen
kann, was ich will? Laha —
könnte ich etwa den Lokomotivführer ausschließen?
And weiter: kannst du mir, wenn nicht das Eigentum, so doch
den Besitz an dem fraglichen Zuge zuschreiben? Denn du mußt doch
bereits wissen, daß zwar der Laie gemeinhin keinen Unterschied macht
zwischen Eigentum und Besitz, während doch der Eigentümer der
rechtliche, der Besitzer aber der tatsächliche Beherrscher der Sache
ist, was natürlich nicht ausschließt, daß, wie es ja auch meistens der
Fall ist, die rechtliche und die tatsächliche Herrschaft zusammenfallen.
Lies den Paragraphen 854 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Der
Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Ge-
walt über die Sache erworben." Mit andern Worten: der Besitz
kommt dadurch zustande, daß die Sache sich in dem äußere» Macht-
bereich einer Person befindet. Kannst du behaupten, daß der frag-
Kinkerlihchen
Von einem Wiener Straf-
gericht wurden kürzlich einige
Dutzend Leute wegen Betruges
an Krankenkassen verurteilt. Sie
kamen in Krankenhäuser mit
schweren Geschwüren, deren!lr-
sache zunächst nicht zu ermitteln
war. Dann aber wurde festge-
stellt, daß die Leute sich Pe-
troleum-Einspritzungen beige-
bracht hatten, um nicht arbeiten zu müssen und Krankengeld zu
beziehen.
Sie nahmen Petroleum, weil sie brennend gern faulenzen wollten.
In Frankreich wird jetzt strengste Sparsamkeit gefordert. Aber
die Diäte» der Abgeordneten, die bisher 5000 Franken im Monat
betrugen, sind vom Rechnungsausschuß der Kammer um 600 Franken
erhöht worden.
Das hat ja auch nichts mit der nötigen Sparsamkeit zu tun.
Bei der Herabsetzung des Frankenwertes sind Preissteigerungen für
lebenswichtige Waren verboten worden. Luxusartikel aber dlirfen
teurer werden. Also auch das Parlament.
Grasers weltbekannte Tafeln.
in Umschlag, zusammengefalzt = Ausgabe
„B" für die Tasche (17:25 cm) 'Jim.
Nr. la Eßbare Pilze I.ä 1.80
II.. 1.80
Giftige Pilze.„ 1.80
Einheimische Schmetterlinge . . . . „ 1.80
Käfer. „ 1.80
Süßwasserfische .. 1.80
Seefische .... „ 1.60
Tiere u.Pflanz. d. Meeres u. d. Strand. „ 1.60
™.. " 3 —
1.80
1.80
2.—
1.80
1.80
1.80
1.80
lb
2
3
4
5
6
7
8 Mineralien (mit Textheft)
9A Einheimische Vögel — natürliche
Größe und Färbung, 57 Abbild.
OB ist die sog. Fünfsprachenausgabe der
9A, also mit deutscher, lateinischer
englischer, französischer u. itali-
enischer Benennung der Vögel
10 Fremdländische Vögel.
11 Apfelsorten.
12 Birnensorten.
, 13 Schädlinge des Obst-, Gar>en-, Ge-
müsebaues und der Landwirtschaft
14 Steinobst- und Beerensorten....
Nr.
15
16
17
18
10
20
21
22
23
25
26
27
28
29
30
31
35
36
37
39
40
Zu beziehen durch alle Buchhandlungen. Porto und Nachnahme extra. E)rnfer $ devlng
In herrlichen Farben
Feld» und Wiesenpflanzcn . . . . ä 1.80
Wald- und Wasserpflanze» . . . „ 1.80
Bäume und Eträucher. „ 1.80
Giftpflanzen ..„1.60
Kartoffelsorten.„1.30
Diingctafel für den Gebrauch im
Gemüse- und Obstgarten . „ 1.30
Bodenbearbeitung . „ 1.60
Die wichtigsten Getreide-, Wiesen-,
und Weidegräser (mit Textblatt) . „ 1.80
Heilpflanzen (mit Textbtatt) . . . .„ t.80
Pfcrdcrassen. „ 1.80
Rinderrasfeu. „ 1.80
Schaf-, Schweine- und giegcnrassen ,. 1.80
Kaninchcnrassen.„ 1.60
Hiihncrrassen (mit Textblatt) . . „ 2.20
Taubenraffen.„ 1.80
Gebrauchs- und Luxushunde . . . „ 2.20
Reptilien und Amphibien . . . . „ 1.60
Raupen.„1.80
130 verkleinerte Einheit». Döacl „ 1.80
Kl. Taf. der etzbarcu u. giftige» Pilze „ 1.10
Unsere gefiederten Freunde . „ 2.—
Nachf., München 27
78
Bei Anfragen oder Bestellungen wollen Sie sich gofl. auf die ,fliegenden Blätter“ beziehen.
Machtbereich befinde? Durchaus
nicht, lieber Oskar!
Also, mein Junge, du darfst
von jenem fraglichen Zuge, wenn
du ihn auf meine Person be-
ziehen willst, nicht in so laien-
hafter Weise sagen: Dein Zug.
Du mußt dich einer den tat-
sächlichen Verhältnissen ent-
sprechenden Wendung bediene»,
etwa: Der Zug, mit dem du
fahren willst.-Ja, und nun:
Was wolltest du mir eigentlich
sagen?"
Der Neffe Oskar grinst un-
verschämt. „Ich wollte sagen:
Der Zug, mit dem du fahren
wolltest, ist vor 2 Minuten ab-
gefahren."
Ein bestimmter Zug
Zug im Sinne, den du unter-
schiedlich vor andern Zügen be-
zeichnen willst. Dazu aber be-
dienst du dich eines Possessiv-
pronomens, das geeignet ist,
zwischen meiner Person und
jenem Zuge ein Eigentuins- be-
ziehungsweise Besitzverhältnis
anzudeuten. Was denkst du dir
dabei, Oskar? Kannst du be-
haupten, daß der fragliche Zug
mein Eigentum sei, Eigentum
im Sinne des römischen, ur-
sprünglich nur auf Grundstücke
angewendeten „dominium" als
Bezeichnung des Rechtes auf
die — abgesehen von Vorschrif-
ten des Gesetzes und entgegen-
stehcnde» Rechten Dritter —
gänzliche und ausschließliche
Äerrschaft über eine Sache?
Schlage einmal den Para-
graphen 903 des Bürgerlichen
Gesetzbuches auf, der besagt:
„Der Eigentümer einer Sache
kann, soweit nicht das Gesetz
oder Rechte Dritter entgegen-
stehe», mit der Sache nach Be-
liebe» verfahren und andere
von jeder Mitwirkung aus-
schließen." „Run, Oskar-
kannst du behaupten, daß ich,
volkstümlich ausgedrückt, mit
dem fraglichen Zuge machen
kann, was ich will? Laha —
könnte ich etwa den Lokomotivführer ausschließen?
And weiter: kannst du mir, wenn nicht das Eigentum, so doch
den Besitz an dem fraglichen Zuge zuschreiben? Denn du mußt doch
bereits wissen, daß zwar der Laie gemeinhin keinen Unterschied macht
zwischen Eigentum und Besitz, während doch der Eigentümer der
rechtliche, der Besitzer aber der tatsächliche Beherrscher der Sache
ist, was natürlich nicht ausschließt, daß, wie es ja auch meistens der
Fall ist, die rechtliche und die tatsächliche Herrschaft zusammenfallen.
Lies den Paragraphen 854 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: „Der
Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Ge-
walt über die Sache erworben." Mit andern Worten: der Besitz
kommt dadurch zustande, daß die Sache sich in dem äußere» Macht-
bereich einer Person befindet. Kannst du behaupten, daß der frag-
Kinkerlihchen
Von einem Wiener Straf-
gericht wurden kürzlich einige
Dutzend Leute wegen Betruges
an Krankenkassen verurteilt. Sie
kamen in Krankenhäuser mit
schweren Geschwüren, deren!lr-
sache zunächst nicht zu ermitteln
war. Dann aber wurde festge-
stellt, daß die Leute sich Pe-
troleum-Einspritzungen beige-
bracht hatten, um nicht arbeiten zu müssen und Krankengeld zu
beziehen.
Sie nahmen Petroleum, weil sie brennend gern faulenzen wollten.
In Frankreich wird jetzt strengste Sparsamkeit gefordert. Aber
die Diäte» der Abgeordneten, die bisher 5000 Franken im Monat
betrugen, sind vom Rechnungsausschuß der Kammer um 600 Franken
erhöht worden.
Das hat ja auch nichts mit der nötigen Sparsamkeit zu tun.
Bei der Herabsetzung des Frankenwertes sind Preissteigerungen für
lebenswichtige Waren verboten worden. Luxusartikel aber dlirfen
teurer werden. Also auch das Parlament.
Grasers weltbekannte Tafeln.
in Umschlag, zusammengefalzt = Ausgabe
„B" für die Tasche (17:25 cm) 'Jim.
Nr. la Eßbare Pilze I.ä 1.80
II.. 1.80
Giftige Pilze.„ 1.80
Einheimische Schmetterlinge . . . . „ 1.80
Käfer. „ 1.80
Süßwasserfische .. 1.80
Seefische .... „ 1.60
Tiere u.Pflanz. d. Meeres u. d. Strand. „ 1.60
™.. " 3 —
1.80
1.80
2.—
1.80
1.80
1.80
1.80
lb
2
3
4
5
6
7
8 Mineralien (mit Textheft)
9A Einheimische Vögel — natürliche
Größe und Färbung, 57 Abbild.
OB ist die sog. Fünfsprachenausgabe der
9A, also mit deutscher, lateinischer
englischer, französischer u. itali-
enischer Benennung der Vögel
10 Fremdländische Vögel.
11 Apfelsorten.
12 Birnensorten.
, 13 Schädlinge des Obst-, Gar>en-, Ge-
müsebaues und der Landwirtschaft
14 Steinobst- und Beerensorten....
Nr.
15
16
17
18
10
20
21
22
23
25
26
27
28
29
30
31
35
36
37
39
40
Zu beziehen durch alle Buchhandlungen. Porto und Nachnahme extra. E)rnfer $ devlng
In herrlichen Farben
Feld» und Wiesenpflanzcn . . . . ä 1.80
Wald- und Wasserpflanze» . . . „ 1.80
Bäume und Eträucher. „ 1.80
Giftpflanzen ..„1.60
Kartoffelsorten.„1.30
Diingctafel für den Gebrauch im
Gemüse- und Obstgarten . „ 1.30
Bodenbearbeitung . „ 1.60
Die wichtigsten Getreide-, Wiesen-,
und Weidegräser (mit Textblatt) . „ 1.80
Heilpflanzen (mit Textbtatt) . . . .„ t.80
Pfcrdcrassen. „ 1.80
Rinderrasfeu. „ 1.80
Schaf-, Schweine- und giegcnrassen ,. 1.80
Kaninchcnrassen.„ 1.60
Hiihncrrassen (mit Textblatt) . . „ 2.20
Taubenraffen.„ 1.80
Gebrauchs- und Luxushunde . . . „ 2.20
Reptilien und Amphibien . . . . „ 1.60
Raupen.„1.80
130 verkleinerte Einheit». Döacl „ 1.80
Kl. Taf. der etzbarcu u. giftige» Pilze „ 1.10
Unsere gefiederten Freunde . „ 2.—
Nachf., München 27
78
Bei Anfragen oder Bestellungen wollen Sie sich gofl. auf die ,fliegenden Blätter“ beziehen.
Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Das ist ein Justizirrtum!"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
Herstellung/Entstehung
Entstehungsdatum
um 1937
Entstehungsdatum (normiert)
1932 - 1942
Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
Provenienz
Restaurierung
Sammlung Eingang
Ausstellung
Bearbeitung/Umgestaltung
Thema/Bildinhalt
Thema/Bildinhalt (GND)
Literaturangabe
Rechte am Objekt
Aufnahmen/Reproduktionen
Künstler/Urheber (GND)
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 187.1937, Nr. 4800, S. 78
Beziehungen
Erschließung
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg
Lizenz
CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
Universitätsbibliothek Heidelberg