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einmal getan hat. Im Staate New Bork ist dieses
Gesetz nun etwas abgeändert worden: ein Brief-
träger muß schon entschädigt werden, wenn ein Lund
bei ihm zum ersten Male gebissen hat.

Die Lundebesitzer find damit unzufrieden. Sie mei-
nen, man müsse ihnen wenigstens einen Ausgleich bieten:
Steuereinnehmer und Gerichtsvollzieher dürfen erst Ent-
schädigung verlangen, wenn der Lund vorher schon
zweimal andere Leute gebissen hat.

Den Matrosen der englischen Kriegsmarine steht
täglich eine bestimmte Menge Rum zu Grog zu. Nicht
weniger als 72000 Matrosen aber machen davon keinen
Gebrauch; sie ziehen die für solchen Fall vorgesehene
Barablösung von drei Pence pro Tag vor.

Sehr vernünftig! Was haben fie denn von dem
bißchen Rum pro Tag! Wenn sie aber die täglichen
drei Pence aufsparen, können sie sich, sobald sie an Land
kommen, gehörig vollsaufen.

Kinkerlitzchen

Wenn man am Zoo Fußball spielt

Zn Argentinien scheint der Fernsprecher das Lei-
rate» zu fördern. Man hat festgestellt, daß die Mädchen
aus den Städten geneigt find, sich auch nach einsamen
Siedlungen in den Pampas zu verheiraten, seitdem diese an das
Fernsprechnetz angeschlossen sind.

Auf neuen orientalischen Teppichen stehen die Farben noch zu
hart nebeneinander; sie gewinnen erst allmählich, wenn sie längere
Zeit mit bloße» Füßen getreten worden sind. Deshalb hat jetzt ein
Teppich-Importgeschäft in San Franzisko junge Mädchen angestellt,
die den ganzen Tag barfuß auf den Teppichen herumgehen müssen.

Als ihren Beruf geben sie an: Teppich-Vertreterinnen. Das
Merkwürdige an dem Geschäft ist aber, daß es absatzlos gefördert wird.

In den Vereinigten Staaten gibt es noch allerlei Gesetze aus
der englischen Kolonialzeit. So darf, wenn ein Lund jemand ge-
bissen hat, von seinem Besitzer erst dann Schadenersatz verlangt
werden, wenn nachgewiesen wird, daß der Lund das schon vorher

Nun ja — dann können sie ihre Freundinnen anrufen und ihnen
mitteilen, wie glücklich sie sind. Oder aber ihre Mütter und sich über
ihren Mann beklagen.

Die Kirche „5t. Mary of the Sea“ in der englischen Stadt Lastings
hat umfangreiche Ausbesserungen nötig. Nun hat sich der Pfarrer
mit der Gemeinde geeinigt: wer während der Predigt schläft, wird
von ihm deshalb nicht getadelt, muß aber ein Pfund für den Ne-
paratursonds zahlen.

Der Pfarrer wird nicht mit ungemischter Freude zusehen, wenn
dieser Fonds jetzt schnell wächst. Aber schließlich: die Lauptsache ist,
daß die Spenden nicht einschlafen.

jf Die Reichswaltung des Nationalsozialistischen Lehrer*
./ Bundes urteilt unterm 3. August 1938 folgendermaßen:

jgy- '' - "Die Tafel ist nach jeder Hinsicht musterhaft. Ein Bogelfrekmd und Tierkenner spricht aus

jdF| ' jedem Einzelbild und verrat große Sachkenntnis und langjährige Beobachtung.

W~-' * Die Anschaffung dieser Vogeltafel sollte für jede Schule zur Pflicht werden,

ganz besonders dort, wo eine Sammlung ausgestopfter Vögel finanziell unmöglich ist. Die Ein- /
W .... gruppierung der Vogel zu den deutschen Lebensgemeinschaften wird vertiefend für Lehrer und

. W Schüler sein. Die Tafel bildet auch ein vorzügliches Schmuckstück für jede Schulstube."

Graser's Tafel Nr. 9

^ Einheimische Vögel in natürlicher Größe u. Färbung

'' 57 Vögel bis zur Größe der Amsel in lebenswahrer Darstellung mit Angaben über Aufenthaltsort, i\

Brutzeit, Eierzahl usw. Größe der Tafel 65:105 om. In geschmackvollem Umschlag — zusammen- J».

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raser's Verlag Nachf., München 27

CI icrcunc Dl ÄTTCD i.n^ Jln,nrl,nnnP,ir P,1 • t e r Verlag von J. P. Schreiber, München 27, Möhlstraße 34. — Anzeigen-Annahme durch die Anzelgen-
rLI£uC.liUIL öLMl ltn Nr. 4890. 20. April 1939 Verwaltung .liegende Blätter', München I, Theattnerstraße 8 und alle zugelassenen IVerhungsrnlttler. —
Oie Fliegenden Blätter erscheinen wöchentlich. — Bestellungen nehmen alle Buch- und Zeitschriftenhandlungen und die Postämter entgegen. — Die Zeitschrift wird auch durch
jeden deutschen Lesezirkel geliefert — Vierteljahrs-Abonnement in Deutschland ohne Zustellung RM 3.90, Postbezug RM 4.10. — Einzelne Nummer in Deutschland 30 Pfennig.

Abgeschlossen am 1. April 1939.

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Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Wenn man am Zoo Fußball spielt"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Mauder, Josef
Entstehungsdatum
um 1939
Entstehungsdatum (normiert)
1934 - 1944
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Karikatur
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
In Copyright (InC) / Urheberrechtsschutz
Creditline
Fliegende Blätter, 190.1939, Nr. 4890, S. 250

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CC0 1.0 Public Domain Dedication
Rechteinhaber
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