Den Galgen!
richten nebst andrem Zubehör an Eisen, Klammern, Nägeln,
Leiter und dergleichen, aber die Hauptsache ist von Kaiserlichen
Gnaden übersehen und vergessen worden, nämlich die Erlaubniß,
einen Strick an den Galgen festzumachen, da doch sonst kein
| Jota in dem Privilegium steht, dessen nicht besonders erwähnt
wäre, nur allein der Strick ausgenommen, von dem ich auch
nicht ein einziges Wort darin vernehmen kann; bin derhalben
gänzlich der Meinung, daß Ihr den Kaiser noch einmal beschicken
und deS Strickes wegen um ein vollständiges Privilegium ein-
kommen müßt."
Ueber diese Worte entstand ein großes Frohlocken bei der
Bürgerschaft, und der Eichele ward sehr ftöhlich von der Leiter
herabgeholt. Der Rath wollte fich zwar dagegen setzen, aber er
mußte die Satzung und den Rechtsbuchstaben achten, und cs blieb
ihm nichts andres übrig, als auf ein richterliches Urtheil anzu-
tragen, bis zu dessen Fällung der Maleficant abermals gegen Bürg-
schaft seiner Freunde auf freien Fuß gesetzt werden mußte. Der
Handel wegen des Strickes kam vor das löbliche Kammerge-
richt, das jegliches Unrecht von Herzen scheute, und deßhalb
ein Urtel aus keinerlei Weise übereilte. Endlich aber fällte es
doch seinen Spruch, und erkannte, daß der Rath allerdings den
Kaiser erst um ein besonderes Privilegium, fich deS Stricks bedie-
nen zu dürfen, bitten müsse, und daß er, bevor ihm solches Pri-
vilegium ertheilt sehn würde, fich eines peinlichen Halsgerichts,
wobei aus den Strick erkannt sei, gänzlich zu enthalten habe.
Auf dieses hin zogen die Gesandten wieder mit Leid und
Seufzen zu dem Kaiser, zogen dem Kaiser nach und mit ihm
im Reich umher, und weil der Kaiser bei dem großen Drang
der Geschäfte nicht gern von derselbigen Sache zweimal hören
mochte, so hatten ste nun mit dem Swick noch viel mehr Mühe
und Roth, denn sie zuvor mit dem Galgen gehabt hatten. Als
sagt der Eichele. tz?
ste aber zuletzt auch dieses Privilegium erdrungen hatten, und
mtt der besiegelten Urkunde als alte eisgraue Männer nach Hause
kamen, da fanden sie die Geschlechter verttieben, die Zünfte in
den Rath eingesetzt und die ganze Ordnung der Stadt verändert.
Sie gaben der neuen Obrigkeit Rechenschaft von ihrer Sendung,
überlieferten die Urkunde, und erlangten freien Abzug, worauf
sie alsbald weiter reisten, um ihre alten Freunde aufzusuchen.
Der unversöhnliche Stadtmeister war am Tag, wo die Zünfte
über den Rath siegten, vor Zorn gestorben, und auch der Eichele
schlief schon längst, von aller Todesangst Befreit, unter einem
schönen Grabsteine, den ihm seine Freunde von den Zinsen des
Bürgschaftsgeldes hatten setzen lassen. Nach damaliger Sitte
war der Inschrift beigefügt: „Ascensionem exspectans,“ d. K
| zu deutsch: „Er harret seiner Erhöhung."
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Werk/Gegenstand/Objekt
Pool: UB Fliegende Blätter
Titel
Titel/Objekt
"Den Galgen ! sagt der Eichele"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Inschrift/Wasserzeichen
Aufbewahrung/Standort
Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES
Objektbeschreibung
Maß-/Formatangaben
Auflage/Druckzustand
Werktitel/Werkverzeichnis
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Entstehungsort (GND)
Auftrag
Publikation
Fund/Ausgrabung
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Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 5.1847, Nr. 105, S. 67
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