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' Handlungen, sowie von allen P ostämtern und == UW UM,preis für den Band von 26 Nummern 3 fl. 54 kr. V' ‘ 1'

Zeitungserveditionen angenommen. ob. 2 Rthlr. 5 Sgr. Einzelne Nummern 9 kr. od. 2V2 Sgr.

Der Uhrmacher von Straßburg.

(Fortsetzung.)

Es wurde nicht eben schnelle Justiz geübt im heiligen
römischen Reiche zu jenen Zeiten; besonders in den Reichs-
städten; denn um das Gerichtswesen war es hier übel bestellt.
In Straßburg lag die Befugniß zu Gericht zu sitzen und Recht
zu sprechen von alten Zeiten her in der Hand des Großrathes.
Dieser bestand aus dem Ammeister als Vorsitzendem und 20
Beisitzern, die zufammengenommen man in's Gemein hin nur
„die Einundzwanziger" nannte. Dieser Gerichtshof war zu-
sammengesetzt zu einem Drittel aus adeligen und zu zwei Dritteln
aus bürgerlichen Mitgliedern, die durch die Wahl ihrer Cor-
j porationen zu ihren Sielten gelangten und seit dem Jahre 1482
für Lebenszeit in denselben verblieben.

Diese Art der Zusammensetzung eines Gerichtshofes, der
zum größten Theil das „Recht-Buch" nur dem Namen nach
kannte, hatte natürlich außerordentliche Mängel, denn die Mehr-
zahl der Richter ließ sich bei den Bcrathnngen durch die mehr
, gebildeten adeligen Mitglieder — die Stettmeister — leiten und
gab demgemäß die Stimme ab.

Wenn dieß aber jemals bei einer Verhandlung bemcrklich
war, so war dieß ganz besonders bei der jetzt schwebenden Unter-
suchung der Fall, da als Kläger der alte Freiherr von Zettlitz,
der Verwandte des Ammeisters sowie zweier Stettmeister, der
Freund der anderen Adeligen des Rathes, vor den Schranken
stand, um Sühne zu verlangen für seinen erschlagenen Sohn.

Nach Vorausschickung dieser zur richtigen Würdigung des
Ganges der Verhandlungen nothwendigen Schilderung der da-
waligcn Justiz-Zustände fahren wir in unserer Erzählung fort.

Der unglückliche Isaak war nach seiner Verhaftung auf
k>es Rathes Befehl alsbald in's Gefängnis; in die sogenannte
Niörderstube gebracht worden, eine kleine unterirdische Zelle mit
rinem hochgelegenen, doppelt vergitterten Fenster und einer

schweren mit Eisen beschlagenen Thüre, um etwaige Flucht-
versuche der Gefangenen unmöglich zu machen. An den Wän-
den rieselte das Wasser auf den gestampften Lehmboden her-
nieder, wodurch die ohnedies schon dumpfige Luft feucht und
der Aufenthalt in diesem Raume, der kaum den Namen Stube
verdiente, höchst ungesund wurde. In einer Ecke lag ein Hanse
übelriechenden Strohs — des Gefangenen Lagerstätte — und
diesem gegenüber an die Wand angeschlossen stand ein Tisch
mit einem Stuhle.

In diesem Raume seufzte der große Denker, der edle
Künstler, der noch vor Kurzem so gefeierte Mann der Stunde
entgegen, die ihn zum Beweise seiner Unschuld vor den „hoch-
wohlweisen" Rath führen sollte.

Doch dieser ließ ihn lange hiernach seufzen, denn zwei volle
Monate brauchte der Gerichtshof nur zur Feststellung des That-
bestandes und zur Erhebung der dem Tode des Junkers von
Zettlitz vorausgegangenen Umstände, wie sic durch die Aussagen
des Wirthcs zum „deutschen Kaiser" constatirt werden konnten.

Nach seinen Erklärungen war am Morgen des Tages, an
welchem die That verübt wurde, ein ihm nicht bekannter Abge-
sandter des „ermordeten" Junkers gekommen, um eine Stube
seines Hauses auf längere Zeit zu miethen. Da dieß zu seinem
Gewerbe gehöre, so habe er nicht lange gefragt, für wen und
zu welchem Zwecke, sondern alsbald den Handel abgeschlossen.
Abends sei dann der Junker Zettlitz, den er persönlich gekannt
habe, in Begleitung eines jungen schönen Mädchens gekommen,
das ohne Widerstreben mit ihm in die zum Voraus bestellte
Stube gegangen sei. Etwa eine Stunde später sei dann der
Angeklagte gekommen, habe mit Gewalt das ganze Haus durch-
sucht, die verschlossene Thüre gesprengt und ohne Weiters den
Junker, den Liebhaber des Mädchens, ohne Zweifel aus Eifer-

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