Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
17 | Bestellungen werden in allen Buch- und Kunst- mTp(1 -m Erscheinen wöchentlich. Subscriptionspreis 17"I"s

! _^chandlungen, sowie von allen Postämtern und I UM » » für den Baud von 26 Nummer,, 3 fl. 54 fr. „

Zeitungsexpeditionen angenommen ob. 2 Rthlr. 6 Sgr. Einzelne Nununern 8 kr. od. 2'/, Sgr.

Wie es einem ehrlichen Manne gehen kannk

^Fortsetzung.)

„Ich soll nochmals vierundzwanzig Stunden eingesperrt
werden?" frug erschrocken Georg.

„Ja wohl," entgegnete der Richter; „ist es dir nicht
recht, so hast du vierzehn Tage Zeit, zu appelliren. Die
Regierung kann den Beschluß zwar ausheben, aber auch be-
stätigen und schärfen."

„Ich unterschreibe den Beschluß nicht," sprach Georg,
„denn ich bin unschuldig."

„Du kannst sogleich angeben, warum dir der Beschluß
nicht recht ist," sagte der Richter, „wir schicken dann deine
Beschwerde an die Regierung."

„Ich habe weiter nichts anzugeben," unterbrach ihn Georg, ‘
„als daß der Beschluß, was mich betrifft, ungerecht ist."

Sogleich ward Georgs Einrede zu Protokoll genommen
und Georg mit der Weisung entlassen, binnen vierzehn Ta-
gen wieder nachzufragen. Hack und Lisp hatten mit heuch-
lerischer Unterwerfung unterschrieben.

Grenzenlos war der Zorn und der Jammer des alten
Maierbauern, als Georg ihm den Beschluß des Gerichtes
mittheilte. Kein Trost, keine Einrede seiner Kinder und des
alten Feldwebels vermochten ihn zu beschwichtigen. Mehrere
Tage lang hörte man kein Wort von ihm. Nur wenn er
sich unbemerkt glaubte, wischte er ein Thräne aus den grauen
Wimpern und murmelte etwas Unverständliches zwischen den
Zähnen. Zuletzt aber beruhigte ihn der Gedanke, daß ja
doch die Regierung die Ungerechtigkeit des Beschlusses ein-
sehen und Georg straffrei ausgehen müsse.

Die vierzehn Tage vergingen so auf eine höchst traurige
Weise.

Endlich machte sich nach ihrem Ablauf Georg wieder
auf den Weg in's Amt. Tort eröffnete man ihm die Re-
gierungs-Entschließung — es blieb beim Alten, nur die
Kosten der Untersuchung waren größer geworden. Binnen
acht Tagen hatte Georg seine Strafe anzutreten.

Diese Nachricht schien dem Alten das Herz zu brechen! '
„O Weib! Weib! wär ich doch bei dir im Himmel droben!" s
rief er laut weinend, und verschloß sich in seine Kammer.

„Man sollte aber doch dem Richter sagen, daß er dieses
Mal ganz gewiß Unrecht hat," meinte Anna.

„Ich sag' es ihm gewiß nicht," murrte Georg, „wenn ich
gleich unschuldig bin, so habe ich jetzt nimmer den Muth dazu."

„Wie wär' es denn," sprach Anna nach einer Pause, „wie
wär' es denn, wenn wir dem Richter einen Brief schrieben?"

„Hm, der Einfall wär' so schlecht nicht," meinte Georg,

O

17
Bildbeschreibung

Werk/Gegenstand/Objekt

Titel

Titel/Objekt
"Wie es einem ehrlichen Manne gehen kann !"
Weitere Titel/Paralleltitel
Serientitel
Fliegende Blätter
Sachbegriff/Objekttyp
Grafik

Inschrift/Wasserzeichen

Aufbewahrung/Standort

Aufbewahrungsort/Standort (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Inv. Nr./Signatur
G 5442-2 Folio RES

Objektbeschreibung

Maß-/Formatangaben

Auflage/Druckzustand

Werktitel/Werkverzeichnis

Herstellung/Entstehung

Künstler/Urheber/Hersteller (GND)
Stauber, Carl
Entstehungsort (GND)
München

Auftrag

Publikation

Fund/Ausgrabung

Provenienz

Restaurierung

Sammlung Eingang

Ausstellung

Bearbeitung/Umgestaltung

Thema/Bildinhalt

Thema/Bildinhalt (GND)
Brief <Motiv>
Dorf <Motiv>
Hut <Motiv>
Karikatur
Landschaft <Motiv>
Junge Frau <Motiv>
Satirische Zeitschrift

Literaturangabe

Rechte am Objekt

Aufnahmen/Reproduktionen

Künstler/Urheber (GND)
Universitätsbibliothek Heidelberg
Reproduktionstyp
Digitales Bild
Rechtsstatus
Public Domain Mark 1.0
Creditline
Fliegende Blätter, 7.1848, Nr. 161, S. 129
 
Annotationen