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Privilegien.
gelobt, daß sie dieselben bei ihren gegebeneir und noch kiinf-
tigen Privilegien und Jimnunitäten, sowohl ivas den refor-
inirten Kirchendienst, als die Polizei betrifft, handhnben und
schützen ivollen, ivorüber ein Lersicherungsbrief auSzustellen ist.
DaS war die nia§iui vliarta der Stadt Mannheini.
Allerdings bezog sich dieselbe nur aus einen kleineii, von
Wällen und Festungsiverken unigebenen Bezirk, und allerdings
paßte die Festungsinauer fchlecht zu dem Gedanken des sreien
Verkehrs, der in jenen Privilegien seinen Ausdruck gefunden
hat: nichts destoiveniger niuß nian die Grundlagen jener
neuen Schöpfnng iin Verglciche mit deu zu jener Zeit herr-
schenden Ansichten und den eingeiviirzeltcn Einrichtnngen als
großartig bezeichnen.
Freilich nur zu Gunsteu einer einzelnen Stadt hatte inan
die Leibeigenschaft aufgehoben, die Befreinng von Zöllen und
Abgaben, die Freiheit des Handels und derArbeit, somie die
Beseitigung der Ziinstverfassung proklainirt; nian hatte der
neu gegründeten Stadt ein ausgedehntes Recht der Selbst-
vermaltung zuerkannt und sie unabhängig gestellt von den
Geboten des untergeordneten BeanitenthuniS; nian hatte die
kirchliche Unabhängigkeit der Einivohnerschaft gesichert und
ihr Verhältniß zu dein Fürsten als ein vertragsniäßiges, von
der Aufrechthaltung ihrer eigenen Rechte und Gerechtigkciten
abhängig gemacht.
DieseZusagen trugen ivohl den Charakter einer Lockspeise;
allein einnial auSgesprochen und durchgeführt in einer Welt,
die geradezu auf entgegengesetzten Grundlagen aufgebaut ivar,
verfehlten sie nicht, ein allgenieines Aufsehen zn erregen. Die
„Privilegien der Stadt Mannheim" wnrden allerwürts be-
kannt. Jn Holland wurden sie nachgedruckt, in England,
Frankreich und in Portugal, selbst in Polen waren sie ein
Gegenstand der Anfmerksanikeit. Ueberall, mo Bedrängte und
Bedrückte iin Nanien der Neligion vorhanden waren, richtete
nian seine Blicke anf die neu gegründete Stadt, welche ihren
Einwohnern namhaste Vortheile, Schutz und Freiheit bot.
Privilegien.
gelobt, daß sie dieselben bei ihren gegebeneir und noch kiinf-
tigen Privilegien und Jimnunitäten, sowohl ivas den refor-
inirten Kirchendienst, als die Polizei betrifft, handhnben und
schützen ivollen, ivorüber ein Lersicherungsbrief auSzustellen ist.
DaS war die nia§iui vliarta der Stadt Mannheini.
Allerdings bezog sich dieselbe nur aus einen kleineii, von
Wällen und Festungsiverken unigebenen Bezirk, und allerdings
paßte die Festungsinauer fchlecht zu dem Gedanken des sreien
Verkehrs, der in jenen Privilegien seinen Ausdruck gefunden
hat: nichts destoiveniger niuß nian die Grundlagen jener
neuen Schöpfnng iin Verglciche mit deu zu jener Zeit herr-
schenden Ansichten und den eingeiviirzeltcn Einrichtnngen als
großartig bezeichnen.
Freilich nur zu Gunsteu einer einzelnen Stadt hatte inan
die Leibeigenschaft aufgehoben, die Befreinng von Zöllen und
Abgaben, die Freiheit des Handels und derArbeit, somie die
Beseitigung der Ziinstverfassung proklainirt; nian hatte der
neu gegründeten Stadt ein ausgedehntes Recht der Selbst-
vermaltung zuerkannt und sie unabhängig gestellt von den
Geboten des untergeordneten BeanitenthuniS; nian hatte die
kirchliche Unabhängigkeit der Einivohnerschaft gesichert und
ihr Verhältniß zu dein Fürsten als ein vertragsniäßiges, von
der Aufrechthaltung ihrer eigenen Rechte und Gerechtigkciten
abhängig gemacht.
DieseZusagen trugen ivohl den Charakter einer Lockspeise;
allein einnial auSgesprochen und durchgeführt in einer Welt,
die geradezu auf entgegengesetzten Grundlagen aufgebaut ivar,
verfehlten sie nicht, ein allgenieines Aufsehen zn erregen. Die
„Privilegien der Stadt Mannheim" wnrden allerwürts be-
kannt. Jn Holland wurden sie nachgedruckt, in England,
Frankreich und in Portugal, selbst in Polen waren sie ein
Gegenstand der Anfmerksanikeit. Ueberall, mo Bedrängte und
Bedrückte iin Nanien der Neligion vorhanden waren, richtete
nian seine Blicke anf die neu gegründete Stadt, welche ihren
Einwohnern namhaste Vortheile, Schutz und Freiheit bot.