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Felbiger, Johann Ignaz von
Methodenbuch für Lehrer der deutschen Schulen in den kaiserlich-königlichen Erblanden: darinn ausführlich gewiesen wird, wie die in der Schulordnung bestimmte Lehrart nicht allein überhaupt sondern auch ins besondere, bey jedem Gegenstande, der zu lehren befohlen ist, soll beschaffen seyn. Nebst der genauen Bestimmung, wie sich die Lehrer der Schulen in allen Theilen ihres Amtes, imgleichen die Directoren, Aufseher und Oberaufseher zu bezeigen haben, um der Schulordnung das gehörige Genügen zu leisten — Frankfurt am Main, 1777 [VD18 14201038]

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https://doi.org/10.11588/diglit.27212#0401
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3V sL
len, und nach der verschiedenen Anzahl der
Lehrer eingerichteten mit /X. ü. und O. be-
zeichneten Lektionskatalogen zu ersehen seyn.
Wenn jedoch nach Beschaffenheit der Oer-
ter, und anderer Umstände eine andere Ein-
theilung nützlich, oder nöthig wäre, so kann
solche auf den Vorschlag des Schuldirektors,
oders Aufsehers mit Genehmhaltung der
Schulkommiffion auch anders bestimmet wer-
den.
7. Aus was für Büchern zu lehren ist.
Da wir die Einförmigkeit der Lehrart
beobachtet wissen wollen; so haben wir in die-
ser Absicht von sämmtlichen Lehrgegenständen,
nicht allein zum Gebrauche der Schüler eigene
Bücher, und Tabellen, sondern auch für die
Lehrer selbst die nötyigen Anweisungen ver-
fassen, und in dem Mechodenbuche vorlegen
jassen, aus welchem die letzter» werden zu
entnehmen haben, wie sie sich in jedem Stücke
ihres Amtes verhalten sollen.
Diese Bücher, so wie sie in dem unten an-
gehängten Verzeichnisse L. enthalten sind,
müssen von allen Schulleuten nach den Um-
ständen jeder Schule angeschaffet, der Inhalt
genau befolgt, und die Äugend aus keinen an-
dern, als aus den Vorgeschriebenen unterwie-
sen werden; doch können sich geschicktere Leh-
rer , wenn sie wollen, auch anderer Bücher,
ähnlichen Inhalts, bedienen, um aus solchen
ihre eigene Kenntnisse zu erweitern.

8.
 
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