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â in wohl versiegelter Amtsdecret der herzoglich Saganischen
V. Regierung, die Bezahlung eines Wechsels, an ven Juden
Schlam betreffendest mir Endes Unterschriebenen, durch den
Amtspfauder wohlverschlossen überbracht worden, welches ich
hiermit bezeuge. Schuldheim, den iZ. Jul. 1765.
St. N.
Deyspiel.
urch denSaganerFuhrmann,FriedrichHartmann,empfa»-
^!»»^ gen des Herrn v. N. Hochwohlgebohre, auf dem Dehme,
zu Breslau, im Bischofhofe wohnhaft, eine wohl verschlagene,
und dreymal versiegelte Kiste, mit zweenen inîer hiesigen Glas-
hütte verfertigten Kronleuchtern, welche gezeichnet: N. l>- t»
dir Fracht ist mita. Rthlr. bedungen, welche ich nach gurerLiefe-
rung an ihn zu zahlen bitte. Sagan, den iz. März, 176z.
N. N.
iisUllchi
4) Frachtbriefe. Wenn man andern an entfernte
Orte etwas, besonders durch Fuhrleute zusendet, so
ist es gewöhnlich, dem Fuhrmanns einen offenen
Brief zu geben. Darauf ist zu vermerken:
s) Der Name des Fuhrmannes;
d) Der Name, und der Character der Person,
an die man etwas überschicket;
c) Der Aufenthalt derselben, wo das Ueberschick,
te abzugeben ist;
ä) Die Beschaffenheit dessen, so man Überschi,
cket, wie es eingepackt, und gezeichnet ist;
s) Endlich auch, ob, und wieviel der Empfänger
an Fuhrlohne dafür bezahlen solle.
Man kann gewissermaßen die Lieferscheine auch un-
ter die Frachtbriefe rechnen. Hier ist ein Beyspiel.
§V>orzeiger dieses, ein Gerichtsmann aus dem Dorfe N. liefert
auf 5. Wagen an das ldbl. Regiment N. nach N. an aus»
geschriebenenRationen für das Dorf Giebgern, 24 Scheffel Ha-
ber,8 Centner Heu, 2 Schock Stroh. Er wirb geziemend gede-
ihen,
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â in wohl versiegelter Amtsdecret der herzoglich Saganischen
V. Regierung, die Bezahlung eines Wechsels, an ven Juden
Schlam betreffendest mir Endes Unterschriebenen, durch den
Amtspfauder wohlverschlossen überbracht worden, welches ich
hiermit bezeuge. Schuldheim, den iZ. Jul. 1765.
St. N.
Deyspiel.
urch denSaganerFuhrmann,FriedrichHartmann,empfa»-
^!»»^ gen des Herrn v. N. Hochwohlgebohre, auf dem Dehme,
zu Breslau, im Bischofhofe wohnhaft, eine wohl verschlagene,
und dreymal versiegelte Kiste, mit zweenen inîer hiesigen Glas-
hütte verfertigten Kronleuchtern, welche gezeichnet: N. l>- t»
dir Fracht ist mita. Rthlr. bedungen, welche ich nach gurerLiefe-
rung an ihn zu zahlen bitte. Sagan, den iz. März, 176z.
N. N.
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4) Frachtbriefe. Wenn man andern an entfernte
Orte etwas, besonders durch Fuhrleute zusendet, so
ist es gewöhnlich, dem Fuhrmanns einen offenen
Brief zu geben. Darauf ist zu vermerken:
s) Der Name des Fuhrmannes;
d) Der Name, und der Character der Person,
an die man etwas überschicket;
c) Der Aufenthalt derselben, wo das Ueberschick,
te abzugeben ist;
ä) Die Beschaffenheit dessen, so man Überschi,
cket, wie es eingepackt, und gezeichnet ist;
s) Endlich auch, ob, und wieviel der Empfänger
an Fuhrlohne dafür bezahlen solle.
Man kann gewissermaßen die Lieferscheine auch un-
ter die Frachtbriefe rechnen. Hier ist ein Beyspiel.
§V>orzeiger dieses, ein Gerichtsmann aus dem Dorfe N. liefert
auf 5. Wagen an das ldbl. Regiment N. nach N. an aus»
geschriebenenRationen für das Dorf Giebgern, 24 Scheffel Ha-
ber,8 Centner Heu, 2 Schock Stroh. Er wirb geziemend gede-
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