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. ^tbkK, Liv», Lsredwtr, l'skr, vreue 4S—60 em, bketer rS.— b!» 4.8V
. Vrette 90—no em . . . .' . ... . . . . . Lleter S.VS di, LV.VS

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I <!er nevestev?»rbev, Lr.100—11V em, LLtr 4.LS ois LL.SV

LvllA^ÜVRV ülllvr- Rlä 8elllelek8le8e. I-eicbte «iurcbsicbt xe Oe« ede,
Klstt uvä xestreift, xrosse k'srdevLusMLb!, Lreite 1VV—10S cm . . .

ölerer S.SV bis LV.SV

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»cbovev r»rbev»teNuvxev, vreite 48—Lv cm, bleter 4.4V bis V.VS
vreire VV—1VS cv».. . ... . . blerer 8.8V bis LL.—

len^EeA AeÄielllen ^eläeiAleüei^ Reicbe ^usvLkl »ebwLler
44—üv cm, Lleter L.sv dis 4.VV» Lreite 8V-10V em, >1tr. 4.VV d'i» DS.—

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vvä UiNrSr-I.eibWLscbe, vreite 8V-1IY cm . . bleter S.L8 bi, LV.V8

8esüelt1e 8e1üells1e8e. Rsuüeli. wirdunAsvoiie viumen- uv6 ?kLvts»;e-

muster Lu» 6o16, Lilber Un6 8ei6e Luk rein»ei6enen blaren unä Mcbten
6ruv6xevrebev, Lreite 80—110 cm . . . . . . kleter 8.— bi» LV.8V

Seukvrreu tL LrrLsrlvll 8vrüvv8ioSen. 6ros»° ^u^vLbl kimnerer uuä

kleter T»—d!s Lreite 80—100 cm . . . kleter V.8V b!s L8.8V

Nsnksltsll ill deckrllvktsll Seiäsllstokell. s-Ksii- v-ll-iin-»-,-- -.l

blarev uvä 6icbtev 8e!6ev»to1kev, Lre!t« 87 em, kleter L.8V bi» 8.8V
öreite Lü —110 cm . . . ... kketer 8.— bi» L8.—

Isllilsits» ill kessllseilsktsstolell. L--o°ä-r- .irl-o»e.vo>l° Mom-ll-
unr! LbLvtssir^mustet »u» 8smt Uv6 8!lber auk karbixem, elkenbvivernem
uvä «cbvarrem Oruv6, Lreite 80—110 cm. ö . ^leter LL.8V bis 88.—

8etäe kür IsekovkIviSer llllä ILlltvI. 6-ai-e-»- r-io-°i6-o- »»6

bis 110 cm . . . . . ... . . - . . - dleter LL.8V b!» LV.8V

Versse lmü serilvskse 8erüeLsre8e m Liien neuen x!»tt«n un6 xrepp

xeMvben, 8tre!ken-, Llumen- un6 kkantLsiemustern, Lreite 44—60 cm,
Kleter L.88 dis V.8V, Lreite 80 — 110 cm . . . kleter 47.LV bis LV.—

8vrävR-8RNiv RSÜ -^IÜIVÜV» I» »Ilen veuen Lsrbeu un6 scbvLr»,
«latt uu6 r«mu»terr, Lreite 4Ü—180 cm . . . dleter L.VV di, LL.8V

LeRvsrrv Llattv Lsv1er-8sw1v. (Velour, 6u Klor6.) »enLdrt«
L«edSor-8»mte. Lreite 70—80 cm, kleter V.— bi» Lv.—, Lreite
105 —110cm. . . . . . ... Kleter L8.L8 b!» 1V.L8

«Ntl 8«I»HVaDLV »»«NLLVvLLvIL-GailLtv (Velvets)

Vtv §r«88« Äloäs fiir 8tr»88«iikl«!ävr.

Lllllt uaä ^erippt, in äen neuesteu kllrbeu, Lreite 45—110 cm, Neter 2.80 bis 24.—

Sodnlttmiister «ir Seldstsotertlgiiiig von Itlslilern, Slueea, LSnteln, tsvksn, Növlien, Xinilerlllvlllern us«.

MVMezeWW«! tel »tl M

Bielen wird es am bcquemsten erscheinen, die Zeichnung auf die Kriegsanleihe am Postschalter vorzunehmen. Aus diesem Grunde, dann
aber auch weil es ja"nicht an jedem Orte im Reich ein Bankgeschäft, eine Sparkasse, eine Lebensversicherungsgesellschaft oder eine Kreditgenossenschaft.
geben kann, ist der gefamte Urekehrsapvarat dee Post 1« drn Dienst dee fünften Keirgsanlrihe gestellt n»ord«n.

Postanstalten oder Postagenturen gibt es fast überall, in der Stadt und auf dem Lande, so daß es keine Mühe macht, sich einen Post-
t«ichnn«s»schet» zu besorgen, um durch Srteilignng a« deo Krirgsanleiste dem Uateelande «nd stch selkst s« dienen. Zudem
wird in den zandkrstrlldrrlrke« und in Orten bis zu 20000 Einwohnern allen Personen, die als Zeichner in Frage kommcn, der Zeichnüngs-
schein ins Haus gebracht.

Die Anofrrtignng der Zeichnnnsofchrin« ist so einfach, daß sie jedermann ohne weiteres fertigbringt. Man schreibt den Betrag
der Kriegsanleihe auf, die man zeichnen will, fügt Name, Stand und Wohnung hinzu und gibt den so ausgefertigten Zcichnungsschein entweder am
Schalter ab, oder steckt ihn (mit einem unfrankierten an die Post gerichteten Briefumschlag versehen) in den nächsten Brieflasten.

Zweierlei ist bei der Postzeichnung zn beachten.

1. Die Post nimmt «nr Ieichnnnge» anf die fü«fpr»kentige R«rch»anieih« an (Stücke, sowohl als auch Kchnldknch-
rintragnngen). nicht aber aus die 4^/,prozentigen Reichsschatzanweisungen.

2. Bei der Post müß der gezeichnete und zugeteilte Betrag der Kriegsanleihe spätestens am 18. Oktober bezahlt sein.

Zulässtg ist es vom 30. Septembcr ab, die Zahlung zu leisten, und zwar werden allen denen, die an diesem Tage das Geld abliefern,
5"/, Stückzinsen auf ein halbes Jahr, also 2'/, vergütet, und dies aus dem Grunde, weil der Zmsenlauf der fünsprozentigen Reichsanleihe crst
am 1. April-1917 beginnt. Wcr nach dem 30. September bei der Poft Zahlung leistet oder am letzten sür die Postzcichnung vorgesehenen Zahlungs-
termin, also am 18. Oktober, erhält 162 Tage Zinsen — 2'/-"/- vergütct. Hat jemand 100 Mk. Reichsanleihe gezeichne! und zugeteilt erhalten,
so würde er mithin am 30. September 95,50 Mk. (den Zeichnungsprets von 98 Mk. gekürzt um 2,50 Mk.), am 18. Oktober 95,75 Mk. (den
Zeichnungspreis geMrzt um 2,25 Mk.) einzuzahlen haben, Mit diesem Betrage hat der Postzeichner die Zahlkarte, die ihm durch die Post zugeftellt
wird, auszufüllen. Hat jemand 1000 Mk. gezeichnet, so müßte er 955 Mk. oder 957,50 Mk. bezahlen. c > ' : ^

Der Zeichnungspreis von 98 Mk. ermäßigt sich bei Kchnldbrrcheintragunge« um 20 Pfennig für 100 Mk., so daß, wenn jemand
100 Mk. znr Eintragung in das Schuldbuch gezeichnet hat, von ihm am 30. September (98 Mk. — 0,20 Mk. — 2,50 Mk.) 95,30 M. oder am
18. Oktober 95,55 Mk. zu erlegen wären. '

Die Zeichnung auf Kchntdkncheintragnns«« ist alle« derrrn dringend r« empfehlr», die das Geld, däs sie für die Kriegs-
anlerhe anfgewendet haben/nicht so bald wieder für andere Zwecke brauchen, mit anderen Worten die Kriegsanleihe längerc Zeit behalten wollen.

Wer Reichsanleihe inS Reichsschuldbuch cintragen läßt, ist der Mühe enthoben, seinen Anleihebesitz an einer sicheren Stelle unterzubringen;
die Zinsen werden ihm durch die Verwaltung des Reichsschuldbuches fortlaufend kostenlos überwiesen, und sollte er das Geld, das er in der Kriegs-
anleihe' angelegt hät, flüssig machen müssen, so braucht er nur bei dem Reichsschuldbuch den Antrag zu stellen, ihm die Kriegsanleihestücke aus-
zufertigen. Dicse kann er dann durch jede Bank oder jedeS Bankgcschäft vcrkaufcn lassen., Vor dem Oktober 1917 würde allerdings eine Aus-
sertigung von Anleihestücken nicht erfolgen, weil die Vergünstigung von 20 Pfennig für 100 Mk. auf Schuldbucheintragunge» unter der Boraussetzung
gewährt wird, daß die Anlcihe mindestenS biS zum 15. Oktober 1917 im Reichsschuldbuch eingetragen bleibt.

Auf zur Zeichnung!
 
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