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Waldner, Alice; Österreichisches Archäologisches Institut [Mitarb.]
Die Chronologie der Kuretenstraße: Archäologische Evidenzen zur Baugeschichte des unteren Embolos von Ephesos von der lysimachischen Neugründung bis in die byzantinische Zeit — Forschungen in Ephesos, Band 11,4: Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 2020

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.52321#0107
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106

3 Befunde und Fundkomplexe

worden war und die Tabernenreihe - zumindest vor dem Hanghaus 2 - bereits zur hellenisti-
schen Bebauung der späteren Insula gehörte. Im Ostteil des Raumes konnten ein zugehöriges
Gehniveau sowie eine wohl als Unterbau einer Straße zu interpretierende Plattenstruktur nach-
gewiesen werden589.
3.3.3 Zusammenfassung: Die Datierung des Oktogons
Fasst man nun die Ergebnisse der Grabungen der Jahre 1993 und 1999 im Raum 45c in Bezug
auf die Datierung des Oktogons zusammen, so kann festgehalten werden, dass chronologisch
relevante Keramikfunde zwar insgesamt nicht sehr zahlreich sind, aber dennoch einen einheit-
lichen terminus ante quem non nicht vor dem letzten Viertel des 1. Jahrhunderts v. Chr. oder
nicht voraugusteisch für das bauzeitliche Gehniveau an der Rückseite des Oktogons geben.
Ausschlaggebend hierfür sind vor allem die vorhandenen frühen ESB-Formen, deren Produk-
tionsbeginn in den letzten Jahren besonders durch die Auswertung und Vorlage entsprechender
Fundkomplexe aus dem Hanghaus 2 eindeutig definiert werden konnte590. Nach der keramischen
Evidenz kann die Errichtung des Oktogons also frühestens im letzten Viertel des 1. Jahrhun-
derts v. Chr. abgeschlossen gewesen sein. Geht man davon aus, dass die mit dem Monument in
Zusammenhang stehende Steinsetzung im Norden des Sockels mit der endgültigen Fertigstellung
der Oktogonrückseite einhergeht, so muss diese sogar noch weiter vorgerückt werden, bis an
den Anfang des 1. Jahrhunderts n. Chr. Der sich aus dem Fundmaterial der stratigrafisch tiefer
liegenden Schichten im Bereich der Taberna ergebende terminuspost quem »nach 100 v. Chr.«
widerspricht einer solchen Datierung nicht, ebenso wenig der terminus ante quem »vortiberisch«
aus den Schichten über den bauzeitlichen Nutzungsniveaus des Oktogons. Bei der Annahme von
Arsinoe IV. als Grabinhaberin müssten also mehrere Jahrzehnte von der Ermordung derselben
im Jahr 41 v. Chr. und dem Baubeschluss bis zu dem Zeitpunkt vergangen sein, als alle Arbeiten
an dem Monument abgeschlossen waren591. Es gilt allerdings zu bedenken, dass es sich um die
Rückseite des Monuments handelt592, und dass der ausgegrabene Raum 45c insgesamt nur eine
kleine Grabungsfläche bot. Da aber zu keiner Zeit Grabungen an der Frontseite des Monuments
erfolgten, muss mit diesen - insgesamt doch eindeutigen - Ergebnissen zur Datierung des Okto-
gons Vorlieb genommen werden593.
3.4 DAS HEXAGON (NYMPHÄUM)
Östlich an das Oktogon anschließend, befindet sich ein weiterer polygonaler Bau, der allerdings
in der Spätantike überbaut worden war und schließlich als Nymphäum und zuletzt als Hand-
werksbetrieb fungierte (Abb. 25 a. b).
Im Jahr 1994 wurde der Bereich des Nymphäums östlich des Oktogons gereinigt, und die
sekundär darauf deponierten Architekturteile wurden entfernt. Dabei zeigte sich, dass es sich bei
dem ursprünglichen Monument um einen hexagonalen Bau mit dreistufigem (Osten) und vier-
stufigem (Westen) Unterbau handelte (Abb. 25 b; 26), dessen Südostseite angeschnitten worden
war594. Das Monument wurde demnach als monopterosartiger Ädikulabau595 auf hexagonalem
Grundriss mit einem Durchmesser von ca. 5,6 m rekonstruiert. Die marmornen Orthostaten

589 s. Sondage B9/99. Kap. 3.3.1.
590 s. o. Anm. 521.
591 s. Thür 2009, 19 f.
592 H. Thür weist dezidiert darauf hin, dass es sich um die Rückseite des Monuments handelt, die für die optische
Wirkung auf den auf der Kuretenstraße passierenden Betrachter nicht die Relevanz der Frontseite hatte. Daher
könnte die Rückseite auch erst längere Zeit nach der offiziellen Fertigstellung des Monuments vollendet worden
sein: Thür 2009, 19.
593 Zur Diskussion um die im Oktogon bestattete Person s. u. Kap. 5.2.
594 s. Thür 1996, 14 f. Abb. 9; Berns 2003, 44 f. 194.
595 Berns 2003, 45.
 
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