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III ARCHÄOLOGISCHE GELÄNDEFORSCHUNG
Der prospektierte Ausschnitt der übrigen Verbauung ist zu klein, um eine Entscheidung darüber
fällen zu können, ob seine Mauern an Orientierungssystem 6a oder 6b ausgerichtet sind.
Eine exaktere Datierung der Bebauung auf den Terrassen 2 und 3 kann in Ermangelung
stratigrafischer Grabungsbefunde nicht vorgenommen werden. Dennoch erlauben die Daten aus
der archäologischen Geländeforschung in Kombination mit den sichtbaren Baubefunden eine
vorsichtige Einordnung in das chronologische Gerüst, das für den südlichen Gebäudeteil ermit-
telt wurde594. Eine Bebauung der Terrassen während der Bauphasen Süd-2 oder Süd-3 erscheint
angesichts der Relationen zu den angrenzenden Räumen der Hauptterrasse als plausible Hypo-
these. Dazu passt, dass die Orientierungssysteme 6a und 6b, denen ein Großteil der Mauern
folgt, mit hoher Wahrscheinlichkeit im 2. Jahrhundert n. Chr. definiert und verwendet wurden.
Die auf Terrasse 2 bestehenden Unterschiede der westlichen und der östlichen Raumzeile des
Gebäudetraktes hinsichtlich Ausrichtung und Niveau lassen auch eine Errichtung in zwei aufei-
nanderfolgenden Bauabschnitten denkbar erscheinen.
III.2 DAS AREAL NÖRDLICH DES HAUPTGEBÄUDES - DER NORDOST-HOF
UND DIE ANSCHLIESSENDEN GEBÄUDETEILE
Im nordöstlichen Anschluss an das Hauptgebäude der Domus stellt sich das Gelände als ebenes
Areal ohne sichtbare Mauerzüge dar (Taf. 214, 2). Östlich der Räume PV-08 und 09 steigt die
moderne Oberfläche von Westen nach Osten sanft von etwa 68,00 m auf 70,00 m ü. N. Damit
liegt sie tiefer als in jenen Teilen der Hauptterrasse, die von den Altgrabungen unberührt blieben.
Das daraus zu erschließende Fehlen großer Schuttkonzentrationen ließ bereits vor Durchführung
der geophysikalischen Untersuchungen eine weniger dichte Bebauung dieses Areals vermuten.
Tatsächlich zeigen die Prospektionen eine nur locker verbaute Fläche (Plan 2; Taf. 209).
Diesem offenen Charakter entsprechend wird sie als Nordost-Hof der Hauptterrasse bezeichnet.
Die Begrenzungen dieses Areals sowie eine mögliche Gliederung in einen südlichen und einen
nördlichen Teil lassen sich anhand der oberflächig sichtbaren und der geophysikalisch ermittelten
Baureste sowie anhand des modernen Geländeverlaufs grob definieren. Während die nördliche
Stützmauer der Terrasse 2 als südliche Grenze des Areals dient, bilden im Westen die im Jahr
1930 dokumentierten Räume PV-08 und 09 sowie die noch heute frei liegende Hauskirche PV-15
die Begrenzung. Die von einer großen Öffnung durchbrochene Rückwand der Kirchen-Apsis
bildet einen weiteren Hinweis auf den offenen Charakter der dahinterliegenden Fläche. Von der
Begrenzung des Hofes im Nordwesten sind zwei kleine, annähernd quadratische Räume durch
die Prospektionen nachzuvollziehen. Ihre gemeinsame Ostmauer setzt sich nach Norden fort,
während ihre Westmauer nach Süden weiterläuft. Die Räume liegen an einer Geländestufe und
sind Teil der Terrassenbegrenzung, von der unklar bleibt, ob sie geradlinig verläuft oder mit Ver-
sprüngen dem natürlichen Terrain angepasst ist. Von der Südwestecke des südlichen Raumes zieht
eine Mauer weiter nach Süden und bildet hier die Westbegrenzung des Nordost-Hofes. Sichtbar
sind die genannten Baureste als klar konturierte Anomalien auf den Tiefenscheiben zwischen
1,50 und 2,50 m, lediglich partiell reichen sie bis in 3,00 m Tiefe. Auf höherem Niveau sind nur
einzelne Abschnitte nachvollziehbar.
Im Norden stellt der Raumkomplex rund um den seit 1930 frei liegenden Nischen-Zentralraum
die Begrenzung der Freifläche dar. Spätestens für den zweiten Bauzustand dieses Komplexes, in
welchem der Zentralraum in eine mehrräumige Badeanlage integriert wurde, ist ein unmittelbarer
baulicher Zusammenhang mit der beschriebenen Bebauung im Nordwesten des Hofes denkbar.
Unmittelbar südwestlich des Zentralraumes D-01 wurde als älteste antike Lauffläche im Zuge
der Grabungen des Jahres 2010 ein gestampfter Lehmboden über einer Stickung aus sehr klei-
nen Bruchsteinen dokumentiert, die in Erde gelegt sowie mit etwas Kalkmörtel übergossen und
verfestigt waren (Taf. 160, 2; 200, 2). Der Boden liegt auf einer absoluten Höhe von ca. 67,50 m
594 s. Kap. II.3.3.
III ARCHÄOLOGISCHE GELÄNDEFORSCHUNG
Der prospektierte Ausschnitt der übrigen Verbauung ist zu klein, um eine Entscheidung darüber
fällen zu können, ob seine Mauern an Orientierungssystem 6a oder 6b ausgerichtet sind.
Eine exaktere Datierung der Bebauung auf den Terrassen 2 und 3 kann in Ermangelung
stratigrafischer Grabungsbefunde nicht vorgenommen werden. Dennoch erlauben die Daten aus
der archäologischen Geländeforschung in Kombination mit den sichtbaren Baubefunden eine
vorsichtige Einordnung in das chronologische Gerüst, das für den südlichen Gebäudeteil ermit-
telt wurde594. Eine Bebauung der Terrassen während der Bauphasen Süd-2 oder Süd-3 erscheint
angesichts der Relationen zu den angrenzenden Räumen der Hauptterrasse als plausible Hypo-
these. Dazu passt, dass die Orientierungssysteme 6a und 6b, denen ein Großteil der Mauern
folgt, mit hoher Wahrscheinlichkeit im 2. Jahrhundert n. Chr. definiert und verwendet wurden.
Die auf Terrasse 2 bestehenden Unterschiede der westlichen und der östlichen Raumzeile des
Gebäudetraktes hinsichtlich Ausrichtung und Niveau lassen auch eine Errichtung in zwei aufei-
nanderfolgenden Bauabschnitten denkbar erscheinen.
III.2 DAS AREAL NÖRDLICH DES HAUPTGEBÄUDES - DER NORDOST-HOF
UND DIE ANSCHLIESSENDEN GEBÄUDETEILE
Im nordöstlichen Anschluss an das Hauptgebäude der Domus stellt sich das Gelände als ebenes
Areal ohne sichtbare Mauerzüge dar (Taf. 214, 2). Östlich der Räume PV-08 und 09 steigt die
moderne Oberfläche von Westen nach Osten sanft von etwa 68,00 m auf 70,00 m ü. N. Damit
liegt sie tiefer als in jenen Teilen der Hauptterrasse, die von den Altgrabungen unberührt blieben.
Das daraus zu erschließende Fehlen großer Schuttkonzentrationen ließ bereits vor Durchführung
der geophysikalischen Untersuchungen eine weniger dichte Bebauung dieses Areals vermuten.
Tatsächlich zeigen die Prospektionen eine nur locker verbaute Fläche (Plan 2; Taf. 209).
Diesem offenen Charakter entsprechend wird sie als Nordost-Hof der Hauptterrasse bezeichnet.
Die Begrenzungen dieses Areals sowie eine mögliche Gliederung in einen südlichen und einen
nördlichen Teil lassen sich anhand der oberflächig sichtbaren und der geophysikalisch ermittelten
Baureste sowie anhand des modernen Geländeverlaufs grob definieren. Während die nördliche
Stützmauer der Terrasse 2 als südliche Grenze des Areals dient, bilden im Westen die im Jahr
1930 dokumentierten Räume PV-08 und 09 sowie die noch heute frei liegende Hauskirche PV-15
die Begrenzung. Die von einer großen Öffnung durchbrochene Rückwand der Kirchen-Apsis
bildet einen weiteren Hinweis auf den offenen Charakter der dahinterliegenden Fläche. Von der
Begrenzung des Hofes im Nordwesten sind zwei kleine, annähernd quadratische Räume durch
die Prospektionen nachzuvollziehen. Ihre gemeinsame Ostmauer setzt sich nach Norden fort,
während ihre Westmauer nach Süden weiterläuft. Die Räume liegen an einer Geländestufe und
sind Teil der Terrassenbegrenzung, von der unklar bleibt, ob sie geradlinig verläuft oder mit Ver-
sprüngen dem natürlichen Terrain angepasst ist. Von der Südwestecke des südlichen Raumes zieht
eine Mauer weiter nach Süden und bildet hier die Westbegrenzung des Nordost-Hofes. Sichtbar
sind die genannten Baureste als klar konturierte Anomalien auf den Tiefenscheiben zwischen
1,50 und 2,50 m, lediglich partiell reichen sie bis in 3,00 m Tiefe. Auf höherem Niveau sind nur
einzelne Abschnitte nachvollziehbar.
Im Norden stellt der Raumkomplex rund um den seit 1930 frei liegenden Nischen-Zentralraum
die Begrenzung der Freifläche dar. Spätestens für den zweiten Bauzustand dieses Komplexes, in
welchem der Zentralraum in eine mehrräumige Badeanlage integriert wurde, ist ein unmittelbarer
baulicher Zusammenhang mit der beschriebenen Bebauung im Nordwesten des Hofes denkbar.
Unmittelbar südwestlich des Zentralraumes D-01 wurde als älteste antike Lauffläche im Zuge
der Grabungen des Jahres 2010 ein gestampfter Lehmboden über einer Stickung aus sehr klei-
nen Bruchsteinen dokumentiert, die in Erde gelegt sowie mit etwas Kalkmörtel übergossen und
verfestigt waren (Taf. 160, 2; 200, 2). Der Boden liegt auf einer absoluten Höhe von ca. 67,50 m
594 s. Kap. II.3.3.