Eilftes Buch. Siebentes Kapitel. 469
Der Richter. Vielleicht denke ich auch
so; allein cs gehört nicht zu meinem Amte,
Gesetze zu machen oder zu verbessern; ich
muß sie nur vollziehen. Wenn also die Sa-
che so ist, wie Sie sagen, so muß ich das
Mädchen frey sprechen.
Booth. Ich hoffe aber, daß Sie den
Pfaudverleiher strafen werden.
Der Richter. Wenn das Mädchen ftcy
gesprochen wird, so ist es auch der Pfand-
verleiher; denn wenn die Sachen nicht ge-
stohlen sind, so kann er auch nicht dafür ge-
straft werden, daß er sie angenommen, und
daß er gewußt hat, daß sie gestohlen waren.
Und wenn ich überhaupt die Wahrheit sagen
soll, so bin ich es ganz müde, dergleichen
Dinge zu untersuchen; denn es werden einem
so viel Schwierigkeiten dabey in den Weg gelegt,
daß cs ganz unmöglich ist, solche Menschen
ihres Vergehens zu überführen. Ja, wenn
ich es gerade heraus sagen soll, die Gesetz?
und das gerichtliche Verfahren dabey, sind
so beschaffen, daß man glauben sollte, un-
sere Gesetze zweckten mehr zum Schutz als zur
Bestrafung der Schelme ab.
So endigte sich also diese Untersuchung.
Der Dieb und der Hehler gingen beyde ih-
re Wege, und Booth ging weg, um zu sei-
ner Frau zurückzukehren.
Der Richter. Vielleicht denke ich auch
so; allein cs gehört nicht zu meinem Amte,
Gesetze zu machen oder zu verbessern; ich
muß sie nur vollziehen. Wenn also die Sa-
che so ist, wie Sie sagen, so muß ich das
Mädchen frey sprechen.
Booth. Ich hoffe aber, daß Sie den
Pfaudverleiher strafen werden.
Der Richter. Wenn das Mädchen ftcy
gesprochen wird, so ist es auch der Pfand-
verleiher; denn wenn die Sachen nicht ge-
stohlen sind, so kann er auch nicht dafür ge-
straft werden, daß er sie angenommen, und
daß er gewußt hat, daß sie gestohlen waren.
Und wenn ich überhaupt die Wahrheit sagen
soll, so bin ich es ganz müde, dergleichen
Dinge zu untersuchen; denn es werden einem
so viel Schwierigkeiten dabey in den Weg gelegt,
daß cs ganz unmöglich ist, solche Menschen
ihres Vergehens zu überführen. Ja, wenn
ich es gerade heraus sagen soll, die Gesetz?
und das gerichtliche Verfahren dabey, sind
so beschaffen, daß man glauben sollte, un-
sere Gesetze zweckten mehr zum Schutz als zur
Bestrafung der Schelme ab.
So endigte sich also diese Untersuchung.
Der Dieb und der Hehler gingen beyde ih-
re Wege, und Booth ging weg, um zu sei-
ner Frau zurückzukehren.