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Friedländer, Max J. [Hrsg.]; Falke, Otto von [Hrsg.]; Verlag Paul Cassirer <Berlin> [Hrsg.]; Artaria und Compagnie <Wien> [Hrsg.]; Auktionshaus für Altertümer Glückselig <Wien> [Hrsg.]
Die Sammlung Dr. Albert Figdor, Wien (Band 1,1): Bildteppiche, Samt- und Seidenstoffe, Stickereien, Spitzen, Knüpfteppiche, Blei und Zinn, Goldschmiedearbeiten, kirchliches und weltliches Silbergerät — Berlin, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.3281#0007
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in österreichischen Schilling und
erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von ihnen
beauftragten Auktionator.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 20 Prozent zu entrichten. Das
Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden Firmen zu ent-
richten.

5. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung
der Auktion in bar oder in Schecks auf Wien zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur
mit ausdrücklichem Einverständnis der Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu ver-
zinsen. — Die Unterzeichneten behalten sich das Recht vor, den Verkauf frühestens eine
Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen
Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn nicht spätestens
fünf Tage nach der Auktion Zahlung erfolgt ist.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort noch-
mals ausgeboten.

6. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem Zu-
stande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

7. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachverstän-
diger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht
gewährleistet.

8. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten übernehmen
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

9. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Wien.

ARTARIA&CO. GLÜCKSELIG G. M. B. H.

WIEN I, KOHLMARKT 9 WIEN IV, MÜHLGASSE 28/50

PAUL CASSIRER
BERLIN W 10, VIKTORIASTR. 35
 
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