VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung und erfolgt
unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem be-
auftragten Auklionar; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
15°/0 (nicht Steuer) zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch
erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betr. Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen. Der
Versteigerungsplan ist unverbindlich.
Die Beschreibungen im Katalog, die Zuschreibungen der Künstlernamen und die
sonstigen Angaben über die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände erfolgen auf
Grund sorgfältigster Prüfung der Angaben der Besitzer. Die Gegenstände werden in
dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, sofern vom Versteigerer kein anderer
Hinweis erfolgt. Die Ausstellung bietet Gelegenheit zur genauen Besichtigung, auch ist
der Unterzeichnete und seine Vertreter zu Auskünften gerne bereit, weshalb n a ch
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen wegen Beschrei-
bung und Beschaffenheit mehr angenommen werden können.
Die Steigerer haben ihre Ankäufe nach dem Zuschlag zu übernehmen und den
Steigerungspreis hiefür einschliesslich des Aufgeldes an die Firma Fleischhauer zu leisten,
widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die gesteigerten nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Steigerers wieder zu verkaufen.
Etwaiger Transport der erstandenen Gegenstände kann nach erfolgter Bezahlung
ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen; die unterzeichnete Firma
übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verluste, Beschädigungen oder Ver-
zögerungen.
Die gesteigerten Gegenstände können auch dem bei der Versteigerung anwesenden
Vertreter einer Speditionsfirma übergeben werden.
Für Waren, die nach dem Auslande gehen, ist das Einholen einer Ausfuhr-
erlaubnis erforderlich. Beim Verbringen der Ware über die Grenze werden vom Finanz-
amt 15°/0 Ausfuhrsteuer für gewisse Gegenstände erhoben, die im Gegensatz zu der
regulären Luxussteuer, vom Käufer zu tragen sind.
Für die Aufbewahrug verkaufter Gegenstände kann in keiner Weise Garantie
übernommen werden.
Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Die mit * bezeichneten Gemälde sind Eigentum des Künstlers und werden in
dessen Auftrag versteigert!
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart. * Bankkonto:
Dresdner Bank, Filiale Stuttgart * Postscheckkonto: Stuttgart 17506 * Giro-Konto bei
der Stadt. Sparkasse Nr. 7614.
FELIX FLEISCHHAUER, Hofkunsthändler, STUTTGART
Oberes Museum, Kanzleistr. 111 * Telefon 3763.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung und erfolgt
unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten durch einen von diesem be-
auftragten Auklionar; die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
15°/0 (nicht Steuer) zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch
erfolgtes Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betr. Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen. Der
Versteigerungsplan ist unverbindlich.
Die Beschreibungen im Katalog, die Zuschreibungen der Künstlernamen und die
sonstigen Angaben über die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände erfolgen auf
Grund sorgfältigster Prüfung der Angaben der Besitzer. Die Gegenstände werden in
dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, sofern vom Versteigerer kein anderer
Hinweis erfolgt. Die Ausstellung bietet Gelegenheit zur genauen Besichtigung, auch ist
der Unterzeichnete und seine Vertreter zu Auskünften gerne bereit, weshalb n a ch
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen wegen Beschrei-
bung und Beschaffenheit mehr angenommen werden können.
Die Steigerer haben ihre Ankäufe nach dem Zuschlag zu übernehmen und den
Steigerungspreis hiefür einschliesslich des Aufgeldes an die Firma Fleischhauer zu leisten,
widrigenfalls sich der Versteigerer das Recht vorbehält, die gesteigerten nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Steigerers wieder zu verkaufen.
Etwaiger Transport der erstandenen Gegenstände kann nach erfolgter Bezahlung
ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgen; die unterzeichnete Firma
übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verluste, Beschädigungen oder Ver-
zögerungen.
Die gesteigerten Gegenstände können auch dem bei der Versteigerung anwesenden
Vertreter einer Speditionsfirma übergeben werden.
Für Waren, die nach dem Auslande gehen, ist das Einholen einer Ausfuhr-
erlaubnis erforderlich. Beim Verbringen der Ware über die Grenze werden vom Finanz-
amt 15°/0 Ausfuhrsteuer für gewisse Gegenstände erhoben, die im Gegensatz zu der
regulären Luxussteuer, vom Käufer zu tragen sind.
Für die Aufbewahrug verkaufter Gegenstände kann in keiner Weise Garantie
übernommen werden.
Bei Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Die mit * bezeichneten Gemälde sind Eigentum des Künstlers und werden in
dessen Auftrag versteigert!
Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart. * Bankkonto:
Dresdner Bank, Filiale Stuttgart * Postscheckkonto: Stuttgart 17506 * Giro-Konto bei
der Stadt. Sparkasse Nr. 7614.
FELIX FLEISCHHAUER, Hofkunsthändler, STUTTGART
Oberes Museum, Kanzleistr. 111 * Telefon 3763.