Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 1.1925-1926

DOI Artikel:
Bücherschau
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.13211#0204

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
BÜCHER SCHAU

Die Bauordnungen der Stadl Breslau. Zusammen-
gestellt von Otto Berger, Magistralsbaurat. Breslau
1926. Verlag Graß. Barth & Co., Breslau I.
Diese Zusammenstellung gibt einen Einblick
in das Bauschaffen von drei Jahrhunderten. Sie
ist mehr als eine amüsante Spielerei, wenn es ge-
lingt, den Gedankengang der ausgezeichneten An-
merkungen des Herausgebers für die Gegenwart
zu nützen. Leider liegen heute die Verhältnisse
so, daß keineswegs alle Baupolizeibeamten die
Weisheit der Breslauer Bauordnung von 1800
bemerken würden, die von besonderen techni-
schen Vorschriften absiebt, „da dieselben einesteils
niemals erschöpfend sein, mithin leicht zu Miß-
verständnissen Anlaß geben könnten, — anderen-
teils sie sich aber auch mit den täglichen Fort-
schritten der Wissenschaft ändern müssen", sie
würden nicht mit Skepsis das „Netz der Para-
graphen" der neueren Bauordnungen sehen und
sehr oft wohl kaum etwas gegen den „forma-
listischen" Beamten einzuwenden haben, der
seine Aufgabe nicht in Baufürsorge, sondern im
Anstreichen der Verstöße gegen die Tabula tur
sieht.

Die sparsamen Anmerkungen des Herausgebers
lassen eine erfreuliche und für einen Baubeam-
ten selten lebendige Stellung den Dingen gegen-
über spüren.

Das Studium der Baupolizeiverordnungen ist für
das „Objekt", den schaffenden Baukünstler, lehr-
reich und dieses Objekt wünscht sowohl allen
Baupolizeibeamten wie auch den zuständigen Ma-
gistraten und Begierungsstellen, sie möchten be-
merken, wie nichts das Eindringen des Juristen
und seines dem Leben abgewandten, Selbstzweck
gewordenen römischen Rechtes in das öffent-
liche Leben schärfer beleuchten kann, als diese
scheinbar so harmlose Zusammenstellung von
Bauordnungen.

Die Erscheinung unserer Städte spricht ein ver-
nichtendes Urteil über die Wirksamkeit dieses
juristischen Denkens. Wie wäre es, wenn einmal
der Versuch gemacht würde, derartige Verord-
nungen nicht aus dem Schöße der Behörden,
sondern der Schaffenden ans Tageslicht zu beför-
dern. Der Versuch dazu beim preußischen
Städtebaugesetz war äußerst schüchtern. Viel-
leicht könnte man solche Angstkinder durch et-
was kräftiger konstituierte und weniger kompli-
zierte Wesen ersetzen.

Es ist hohe Zeit, daß die in der Verwaltung
einen Selbstzweck sehenden Kräfte in den ver-
antwortlichen Stellen durch schöpferisch den-
kende ersetzt werden. Es wäre eine Aufgabe,
die eigentlich nicht erst der Verwaltungsreform
vorbehalten sein sollte, die juristisch dekorativen
Chefs und Dezernenten zu mindestens aus den

technischen Verwaltungen restlos zu entfernen.
Der Techniker, der schöpferisch Denkende wird
durch Dienst am Leben imstande sein, dieses
immer wieder hervorzulocken und zu steigern.
Solange unsere Kultur den Schaffenden als ver-
dächtigen Menschen betrachtet, ihn zu drücken
und zu fesseln sucht, wo sie kann und in der
unentwegten Disziplin den Ersatz für ihn sieht,
haben wir keinen Anlaß, besonders stolz auf
sie zu sein.

„Wohin steuern wir" oder „wie läßt sich das
Leben durch Paragraphen belasten", — eine
statistische Untersuchung — so könnte der unge-
schriebene bittere zweite Titel des Buches heißen.

Adolf Rading

*

Bichard Hamann. Die deutsche Malerei vom
Rokoko bis zum Expressionismus. Mit 36a Ab-
bildungen im Text und 10 mehrfarbigen Ta-
feln. Leipzig B. G. Teubner. ^72 S. geb. 36 Mk.
Aus einer kleinen Einführung in die Geschichte
der Malerei des 19. Jahrhunderts, die Hamann
vor etwas über zehn Jahren erscheinen ließ, ist
ein ganz neues, sehr stattliches Werk geworden,
vortrefflich gedruckt und mit reichlichem Bilder-
material geschmückt. Wenn man sich in den
etwas koketten Stil hineingelesen hat, der zu-
nächst durch eine Mischung von Burschikosilät
und Lyrismus Schwierigkeiten macht, ist das
Buch sehr fesselnd. Für das Historisch-Wissen-
schaftliche muß als aufschlußreicher Beitrag die
Einleitung gellen, die eine vernachlässigte oder
in Monographien zerstreute Epoche zu einer
Gesamtschau zusammenfaßt: die Zeit, da das
Rokoko sich mit dem bürgerlich gearteten Sturm
und Drang durchsetzt; in den späteren Partien
sind es nicht so sehr die Mitteilungen als die
Wertungen, die der Arbeit ihren Charakter und
ihren eigentümlichen Rang geben. Die Malerei
wird in die geistigen Bewegungen eingebettet;
daß Hamann nicht ein Spezialist ist, sondern
über Bildanalysen sein Werk zu dehnen ver-
steht, ergibt sich aus zahlreichen geistreichen
und anregenden Ausblicken — etwa die Pa-
rallele Cornelius und Hegel, die Charakteristik
der Reichsgründungszeit. Doch läßt sich Ha-
mann für unser Gefühl zu stark von dem
literarischen Einfall verführen, wenn er die
Epoche Böcklin-Feuerbach-Marees-Thoma-Laibl
unter dem Oberbegriff „Malerei der Gründer-
zeit" subsummieren und entwickeln will. Es
ist ein Buch von starker Subjektivität — keine
biedere „Geschichte", sondern eine bewegte und
darum auch im Widerspruch bewegende Aus-
einandersetzung, geführt auf der Unterlage einer
sinnlichen Empfänglichkeit und geistigen Unbe-
fangenheit. Th. H.

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT: D R.-I N G. WALTER C U R T BEHRENDT, BERLIK W35

156
 
Annotationen