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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 2.1927

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Meißner, Else: Kunstschutz auf Textilmuster
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Rundschau
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https://doi.org/10.11588/diglit.13210#0104

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einer Einheit verschmolzen sein müssen. Die „in-
dividuelle künstlerische Leistung" kann somit ge-
rade dann besonders wertvoll sein, wenn man in
der Endform nicht einen „.ästhetischen Über-
schuß'' empfindet, sondern die — unter Umstän-
den fast naturnolwendig wirkende — gleichzeitige
Erfüllung von Zweck und künstlerischem Aus-
druck. Man braucht nur an die Bestrebungen des
Bauhauses Dessau zu denken, um klar zu erken-
nen, daß in der konsequenten Durchgcstaltung
der Zweckform schon ein ganz neuer künstleri-
scher Gedanke liecren kann.

o

Ähnlich ist heute allgemein anerkannt, daß schon
eine rhvthmische Farbenzusammens teil uns- an

J o

sich, auch ohne komplizierte Verschlingung zu or-
namentalen Muslern, also etwa in Form von Strei-
fen oder Karos, einen starken künstlerischen Aus-
druckswert haben kann; ja die feinfühlige Zusam-
menstellung von farbigen Streifen und Karos war,
als sie vor einigen Jahren zuerst auftauchte, ebenso
wie die Durchgestaltung der Zweckform geradezu
ein Element einer ganz neuen künstlerischen
Richtung.

Insofern spielen heute „nach den im Leben herr-
schenden Anschauungen" die in den Motiven zum
Kunstschutzgesetz erwähnten „Linienmuster der
Textilindustrie" eine ganz andere Rolle als vor
20 Jahren. Die Linienmuster, die damals dem Ge-
setzgeber vorgeschwebt hallen mögen — man denke
etwa an die Streifen und Karos für Handtücher,
bunte Bettwäsche und ähnliches — waren tatsäch-
lich nicht eine „individuelle künstlerische Lei-
stung", sondern ein Ergebnis gewerblicher Über-
lieferung. Ganz anders heute, wo die Linien-,
Streifen- und Karomuster geradezu den künst-
lerischen Charakter einer Textilfirma ausmachen

RUNDS

Ausstellung Europäisches Kunstgewerbe
im Grassimuseum

Es ist ein glücklicher Gedanke, mit der Leipziger
Messe eine Ausstellung zu verbinden, die nur aus-
gesucht gute Stücke zeigt, deren Auswahl und
Zusammenstellung nicht von der Zufälligkeit ab-
hängt, die eine Messe mit sich bringt, sondern
von Qualitälssichtung. Diese Idee lag der Aus-
stellung zugrunde, die Direktor Graul in seinem
neuerbauten Grassi-Museum während der Messe
eröffnet hat und bis zum 15. August offen hält.
Es ist fast ganz ausschließlich eine Schau von
Einzelarbeiten in besonderem künstlerischem Cha-
rakter. Es sind aber auch fast nur Erzeugnisse von
Werkstätten mit stark hervortretender künstleri-
scher Eigenart, also Kunsthandwerk im reinsten

können; man stelle sich etwa vor, wie verschieden
der Formcharakter von Stoffen der Wiener Werk-
stätte, des Bauhauses in Dessau, der Kunstgewerbe-
schule Halle, der Deutsche Wcrkstätten-Textil-
gesellschaft, der De-Te-Ku Rudolf Hiemann, der
Weberei Weech, der Firma Habli'k und Linde-
mann ist, trotzdem heule unter den Erzeugnissen
aller dieser Firmen die Streifen und Karos eine
große Rolle spielen. Jeder Künstler, der einen
solchen Stoff entworfen hat, hat in ihm einen
ganz individuellen Ausdruck in die Wirklichkeit
umgesetzt. Es kommt hinzu, daß alle diese Stoffe,
die ja zum großen Teil Dekoralionsstoffe sind, als
Elemente moderner Raumkunst dienen und auch
als solche neue künstlerische Ideen darstellen.
Zusammenfassend muß gesagt werden:

Die Auffassung, als ob Textilmusler, insbesondere
auch Streifen- und Karomuster, dem Kunstschulz-
gesetz nicht unterliegen und deshalb nachgeahmt
werden dürfen, sofern sie nicht als Geschmacks-
muster geschützt sind, ist aufs entschiedenste abzu-
lehnen und die Nachahmung als Verletzung des
künstlerischen Urheberrechts zu brandmarken und
zu ahnden. Die Frage, ob im einzelnen Fall ein
Muster eine „individuelle künstlerische Leistung"
ist, unterliegt dem Gutachten der Sachverständi-
genkammern, muß aber im Zweifelsfalle eher be-
jaht als verneint werden, zumal ja — was von,
Künstlern leicht übersehen wird — nur die Ori-
ginalität, nicht aber die künstlerische Qualität die
juristische Bedingung der Schutzwürdigkeit ist.
Das allgemeine Rechtsempfinden im Textügewerbe
muß in bezug auf die Musternachahmung sehr
geschärft werden, wenn die schöpferische künstle-
rische Arbeit auf diesem Gebiet den ihr zukom-
menden Schutz genießen soll.

C H A U

Sinn. Es isl eine Frage, ob gerade in Leipzig nicht
eine Ausstellung besser an ihrem Platz gewesen
wäre, die aus dem. was sonst die Messe zeigt, vor-
bildliche Spitzenleistungen herausholt, die für
Industrie und Handwerk richtungweisend sein
können. Gerade hier, wo das vielfältige Rild der
Messe mit ihrem Gut und Schlecht durcheinander
doch denen, die helfen wollen und sollen, das
Ressere zu fördern, eine Aufgabe aufzwingt, die
mit neuzeitlicher Blickrichtung gelöst werden
sollte. Das kann nicht durch das Vorbild der Ein-
zclleistung geschehen, sondern man muß aus der
Warenerzeugung selbst die Dinge heraussuchen,
die aus ihren Redingungen heraus als gut erwach-
sen sind. Das gilt sowohl für handwerkliche wie
für industrielle Erzeugnisse. Die Leipziger Aus-

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