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Die Form: Zeitschrift für gestaltende Arbeit — 3.1928

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Dreßler, Walter: Revolutionierung der Pietät: (ein prinzipieller Beitrag zur Friedhofsreform)
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https://doi.org/10.11588/diglit.13709#0193

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fessionslosigkeil abwandeln. Die künstlerische jede Frage gegenwärtiger Kultur irgendwo eine

Folge einer solchen Freizügigkeit ist dabei nicht örtlich erfaßbare Entstehensursache haben muß,

zu berücksichtigen, da ebenso folgerichtig entwik- ist es notwendig, sie prinzipiell zu untersuchen,

kelt werden würde, daß auch die künstlerische Art Die Theorie einer Behörde und ihrer Entstehung

der Bestattung sich aus der Ethik, dem Gesamt- aus einem Wahlakt kontroversester Wähler ist

bereich der inneren Einstellung der Bestattenden irrig, weil sie einen Zustand theoretisiert, der

ergibt. Daß so argumentiert wird, ergibt sich, um durch den Willen einer Gesamtbevölkerung been-

nur an einer Stelle die Folgerichtigkeit dieser Ab- det wurde, als die Wähler jeder Richtung sich

handlung näher zu bringen, daraus, daß in der well anschaulich, Staats- und kommunalpolitisch

Diskussion von persönlich auf eine frühere Kunst- manifestierten, um Staats- und Kommunalbehör-

richtuiig eingestellten Bestaltern geredel wird, den zu wählen, die das Wesen einer Revolution

denen man die entsprechend persönlich orientierte und einer Republik dadurch zum Ausdruck brin-

Schmückung ihrer Gräber so wenig vorenthalten gen sollten, daß sie den Beamlenstaat in einen

dürfte, weil es schließlich „anerkannte Kunst" sei, menschheitlichen abwandelten. Die Ideen der Par-

wie man einem Modernislen die seine nicht zu teien, die früher eine Stellung zu Gegebenheiten

verweigern gedenke, weil er durch seine Art der eines an sich unveränderlichen Slaalsgefüges nah-

Einslellung sich der Beform an sich nähere, über men, erfaßten jetzt den Staat als das Ausdrucks-

deren Kunstwert das entscheidende Urteil noch mittel ihres eben in der Geistigkeit ihrer Wähler

nicht fällbar sei. beschlossenen Willens. Die Behörde ist ein leben-

Trotzdem widersprechen die bisher angeführten diges Kollektivorgan. Es ist nicht angängig, eine

Argumente nicht nur dem Wesen der Friedhofs- solche Behörde, wo sie Leben zeigt, einer Dik-

reform, sie negieren überhaupt die Möglichkeit lalur zu beschuldigen, wenn man nicht in den

einer solchen dadurch, daß sie das Wesen der Be- Buf kommen will, der eigenen, selbslgewollten

hördo nicht erfassen, die eine solche Beform er- Freiheit nicht gewachsen zu sein. Setzte also

lassen hat. Da diese Frage aber weit über das Ge- rechtmäßig eine Kritik einer lebendigen, also der

biet örtlicher Bindung hinausragt, obwohl sie wie vorliegenden Behörde ein, so hätte sie nur zu

MUSTERG RABSTÄTTEN DER FRANKFURTER FRIEDHOFS VERWALTUNG

Die verschiedenen Größen der Kreuze deuten Variationsmöglichkeiten an; sie stehen untereinander in Maßbeziehung.

Unterschiede auch in den Anschaffungskosten

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