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Joseph; Frankfurt am Main [Hrsg.]

Demnach deß Allerdurchläuchtigsten Großmächtigsten, und Unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Josephi, Erwählten Römischen Käysers, ... Käyserliche Mayestät, unser Allergnädigster Käyser und Herr, den Hochgebohrnen Grafen und Herrn, Herrn Friedrich Ernsten, Grafen zu Solms und Tecklenburg ... Käyserl. May. Geheimbden Rath, auch Dero und deß H. Röm. Reichs Cammer-Gerichts Praesidenten, zur Einnehmung der Huldigung von hiesiger deß Heil. Reichs Stadt Franckfurt, Allergnädigst denominirt haben, Seine Hochgräfl. Excellenz auch zu Dessen allergehorsamsten Berwerckstelligung den 24.ten dieses allhier sich einfinden, und den 26.ten darauff in ... Namen der Röm. Käyserl. May. die Huldigung von Einem Hoch-Edlen Rath und der gesambten Burgerschafft einnehmen werden; Als wird allen Burger-Officirer und der gantzen Burgerschafft und Beysassen hiemit angedeutet, und alles Obrigkeitlichen Ernstes anbefohlen, daß sie auff den besagten 26.ten Morgends, ... wann die Sturmglock geläutet wird, in ehrbarer Kleidung, ohne alles Gewehr ... auf dem Römerberg erscheinen, auff das jenige, so ihnen allda wird vorgetragen werden, mit schuldigstem Respect und Ehrerbietung fleißig Achtung geben, und die gewöhliche Huldigungs-Pflicht thun, ...: Decret. in Senatu Dienstags den 20. Octob. 1705.

[S.l.], 1705 [VD18 14322358]

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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.34254
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-342549

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