Frankfurt am Main [Hrsg.]
Demnach das Pflicht-vergessene desertiren und ausreissen deren Soldaten von hiesiger Militz einige Zeithero abermahlen dergestalten überhand genommen, daß Ein Hoch-Edler und Hochweiser Magistrat dieser des Heil. Reichs-Stadt Franckfurth am Mayn dardurch veranlasset worden, alle ersinnliche Mittel, wordurch solchem Unwesen so viel möglichen zu steuren, zur Hand zu nehmen. Als werden hiermit nicht allein alle hiebevor wegen des desertirens gemachte Verordnungen, und darinnen benannte Straffen confirmiret, sondern auch ...alle und jede Burgere, Beysassen und andere Einwohner dieser Stadt zuvorderist alles Ernstes, und bey unausbleiblicher Straff erinnert und ermahnet, keinem Soldaten weder einige Anleitung zum desertiren zu geben oder darzu behülff- und beförderlich zu seyn ...: Conclusum in Senatu, Dienstags, den 27. Nov. 1708.
— [S.l.], 1708 [VD18 1432251X]
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