Wir Burgermeistere und Rath des Heil. Reichs-Stadt Franckfurt am Mäyn fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, welcher gestallten Wir einige Zeit mißfällig wahrgenommen, dasz ob Wir gleich hiebevor allschon verschiedentlich, insonderheit in Anno 1679. und letzthin noch in Anno 1706. und 1708. wegen Steurung des muthwilligen Bettelns, Vertreib- und Außschaffung allerhand Herrnlosen Gesindels, Landstreicher, Vaganten, und insonderheit des schädlichen Zigeuner-Volcks offentlich publicirte nachtrückliche Edicta ergehen lassen, dannoch in hiesiger Stadt, Gebieth, und angehörigen Dorffschafften solch muthwilliges Betteln wiederum auffs neue auff allerhand Art ... sehr zugenommen ...; Als wollen wir nicht allein obangezogene unsere hiebevor ergangene Edicten alles ihres Inhalts anhero außtrücklichen wiederhohlet, und in deren conformität hiemit nachtrücklich gesetzet und verordnet haben, daß ...: Conclusum in Senatu, Donnerstags den 22. Augusti 1709
[S.l.], 1709 [VD18 14322587]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.34294
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-342940
Metadaten: METS
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